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Gericht: Thompson darf faschistischen Ustaša-Gruß verwenden

Gericht: Thompson darf faschistischen Ustaša-Gruß verwenden
Foto: Instagram (Marko Perkovic Thompson)
1 Min. Lesezeit |

Der rechtsextreme kroatische Rocksänger Marko Perković – „Thompson“ darf den faschistischen Ustaša-Gruß „Za dom spremni“ (Für die Heimat bereit) in seinen Liedern verwenden.

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Zu dieser Entscheidung kam nun ein 20-köpfiger Richterrat des Hohen Gerichts für Ordnungswidrigkeiten nachdem bereits zuvor ein Bezirksgericht in Šibenik das Urteil fällte, Thomspon hätte mit der Verwendung des Grußes im Lied „Bojna čavoglave“ keinen Delikt begangen. Zuvor wurde der Sänger von der Polizeidirektion der Šibensko-Kninska-Gespannschaft angezeigt.

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Diskussionen vorprogrammiert
Angesichts der immer wiederkehrenden Diskussionen über das Verbot von faschistischen Symbolen und die letzten Aussagen des kroatischen Staatspräsidenten Zoran Milanović, ist bereits jetzt klar: Das heutige Urteil wird weiter für Diskussionen und Kritiken sorgen – und das wohl nicht nur in Kroatien.

Der Fall kam zum Hohen Gericht nachdem sich auch die Abteilung über die Gerichtspraxis eingeschaltet hat und Antworten darauf verlangte, ob das Urteil mit den bisherigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshof zum Thema kompatibel ist.

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KO KOSMO-Redaktion
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