Höhere Sozialversicherungsbeiträge treffen ab 2026 die Geldbörsen der Österreicher. Die Aufwertungszahl von 1,073 lässt besonders Besserverdiener tiefer blicken.
Ab 2026 müssen Österreicher tiefer in die Tasche greifen, da die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen werden. Dies führt zu höheren Abzügen vom Bruttoeinkommen, wobei vor allem Besserverdiener durch die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage betroffen sein werden.
Die Grundlage für diese Erhöhung bildet die voraussichtliche Aufwertungszahl von 1,073, die ab 2026 wirksam wird. Während dadurch die Höchstbeitragsgrundlagen zur Sozialversicherung nach oben angepasst werden, bleibt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert. Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht keine Aufwertung dieser Grenze vor, weshalb sie weiterhin bei 551,10 Euro monatlich verharrt.
Diese Entscheidung führt zu einer weiteren Spreizung der Belastung zwischen Gering- und Besserverdienern. Während Beschäftigte mit niedrigem Einkommen weiterhin von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, steigen die Abgaben für Personen oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage proportional zur Aufwertung.
⇢ Neue Grenze bei Geringfügigkeit: Tausende müssen plötzlich nachzahlen
Steigende Beitragsgrenzen
Mit der Aufwertungszahl von 1,073 klettern die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ab Jänner 2026 spürbar nach oben. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage steigt von derzeit 6.450 Euro auf künftig 6.930 Euro. Parallel dazu erhöht sich die jährliche Höchstbeitragsgrundlage von 90.300 Euro im Jahr 2025 auf 97.020 Euro.
Bei Sonderzahlungen wird die jährliche Höchstbeitragsgrundlage künftig 13.860 Euro betragen, statt wie bisher 12.900 Euro. Diese Anpassungen führen zu einem höheren maximalen Sozialversicherungsbeitrag ab 2026.
Für einen Arbeitnehmer mit der Höchstbeitragsgrundlage bedeutet das eine zusätzliche monatliche Belastung von rund 87 Euro bei den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn man einen durchschnittlichen SV-Beitragssatz von 18,12 Prozent zugrunde legt.
Arbeitslosenversicherung
Auch bei der Arbeitslosenversicherung kommt es zu Veränderungen. Die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag werden um die Aufwertungszahl von 1,063 angehoben. Für Dienstnehmer gelten künftig folgende Stufen: bis 2.225 Euro: 0 Prozent, über 2.225 Euro bis 2.427 Euro: 1 Prozent, über 2.427 Euro bis 2.630 Euro: 2 Prozent, über 2.630 Euro: 2,95 Prozent.
Diese gestaffelte Struktur sorgt dafür, dass Beschäftigte mit niedrigem Einkommen weiterhin vollständig von den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen befreit bleiben. Erst ab einem Bruttomonatslohn von über 2.225 Euro wird schrittweise ein Eigenanteil fällig.
Viele Beschäftigte können trotz höherer Abgaben mit einem Plus beim Nettolohn rechnen. Grund dafür ist die teilweise Abschaffung der kalten Progression und die damit verbundene Anhebung der Grenzwerte in der Lohnsteuertabelle.
Das konkrete Netto-Gehalt für 2026 unter Berücksichtigung der angepassten Lohnsteuertabelle und der erhöhten SV-Beiträge lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at ermitteln.