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Bildungsreform

Ab Donnerstag: So greift das neue Handy-Verbot in Schulen

(FOTO: iStock/dolgachov)
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Schluss mit dem digitalen Pausenhof: Ab 1. Mai müssen Smartphones in Österreichs Schulen bis zur achten Schulstufe ausgeschaltet bleiben – mit klugen Ausnahmen.

Ab dem 1. Mai tritt bundesweit ein grundsätzliches Nutzungsverbot für Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche elektronische Geräte an Schulen bis zur achten Schulstufe in Kraft. Die am Dienstag veröffentlichte Verordnung sieht jedoch vor, dass die Schulpartner – bestehend aus Schüler-, Eltern- und Lehrervertretung – verschiedene Ausnahmeregelungen festlegen können. Lehrkräfte haben zudem die Möglichkeit, die Verwendung von Mobiltelefonen für Recherchezwecke oder zur Erarbeitung von Unterrichtsstoff zu gestatten.

Obwohl die meisten Bildungseinrichtungen bereits im Rahmen ihrer Schulautonomie entsprechende Regelungen getroffen haben, betonte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), dass eine einheitliche bundesweite Regelung den Schulleitungen und Lehrpersonen Rückhalt bieten soll. Das Verbot zielt darauf ab, in den Pausen wieder mehr Leben in die Klassenzimmer zu bringen, soziale Fähigkeiten zu stärken und die Konzentrationsfähigkeit der Kinder zu verbessern.

Ausnahmeregelungen

Die neue Verordnung, die nur noch in technischen Details vom ursprünglichen Entwurf abweicht, untersagt die Handynutzung während des gesamten Schulaufenthalts sowie bei sämtlichen Schulveranstaltungen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wie Sportwochen soll jedoch eine altersgerechte Nutzung ermöglicht werden, etwa durch festgelegte Zeitfenster für die Kommunikation mit den Eltern.

Ausdrücklich erlaubt ist die Verwendung von Mobiltelefonen auf Anweisung der Lehrkräfte, beispielsweise im Fach Digitale Grundbildung, bei Workshops zur Internetsicherheit, zur Nutzung digitaler Wörterbücher oder zur Faktenüberprüfung. Weitere Anwendungsbeispiele umfassen digitale Schülerausweise sowie digitale Karten oder Bus- und Stadtpläne bei mehrtägigen Schulveranstaltungen.

Den Schulpartnern steht es gemäß den Erläuterungen frei, vom Grundsatz abweichende, alters- und sachgerechte Lösungen zu entwickeln. So können für bestimmte Zeiträume oder für Gruppen, die einen vernünftigen Umgang mit den Geräten zeigen, Ausnahmen festgelegt werden.

Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen auf ihr Mobiltelefon angewiesen sind, etwa für Blutzuckermessungs-Apps bei Diabetes, sind generell vom Verbot ausgenommen. Die Entscheidung über die Nutzung von Laptops oder Tablets für digitale Mitschriften liegt bei der jeweiligen Lehrperson.

Konsequenzen bei Verstößen

Das Ministerium weist darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler selbst für die Sicherheit ihrer digitalen Endgeräte verantwortlich sind. Als sichere Aufbewahrungsmöglichkeit gilt in der Regel der Spind, während das unbeaufsichtigte Zurücklassen in der Schultasche nicht als ausreichend angesehen wird.

Bei Verstößen gegen die Handyregeln dürfen Lehrkräfte die Geräte bis zum Unterrichtsende einziehen. Wiederholte Verstöße oder problematische Inhalte wie Mobbing, islamistische oder pornografische Materialien können dazu führen, dass das Mobiltelefon nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.

Sollte ein konfisziertes Gerät beschädigt werden oder verloren gehen, übernimmt die Republik den Schadenersatz. Bestehende schulautonome Regelungen zur Handynutzung können grundsätzlich beibehalten werden, sofern sie der neuen Verordnung nicht widersprechen. Andernfalls müssen die Hausordnungen entsprechend angepasst werden.

Bemerkenswert ist, dass das Bildungsressort kurz vor Wiederkehrs Amtsantritt noch die Position vertreten hatte, dass die Handynutzung in den Bereich der Schulautonomie falle und ministerielle Vorgaben daher nicht möglich seien.

Erste Reaktionen aus der Schulgemeinschaft

Der Österreichische Bundeselternverband begrüßt das Handyverbot grundsätzlich, fordert jedoch realistische Regelungen für die Praxis. Die Elternvertreter betonen dabei die Bedeutung digitaler Bildung als wesentliche Zukunftskompetenz, die trotz des Verbots nicht vernachlässigt werden dürfe.

Aus Schulleiterkreisen wird berichtet, dass die meisten Bildungseinrichtungen bereits vergleichbare Verbote oder Einschränkungen umgesetzt haben. Viele Direktoren erwarten vom bundeseinheitlichen Vorgehen mehr Rechtssicherheit für ihre Entscheidungen, warnen jedoch gleichzeitig, dass die Kontrolle der Einhaltung zusätzlichen Aufwand für das Lehrpersonal bedeutet.

Die Lehrergewerkschaften fordern ihrerseits, dass für die erfolgreiche Umsetzung ausreichend Ressourcen und klare Richtlinien zur Verfügung gestellt werden müssen. Nur so könnten Konflikte im Schulalltag vermieden und die pädagogischen Ziele des Verbots erreicht werden.