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NEUE VERORDNUNG

Ab heute (doch nicht so) verschärfte Einreisebestimmungen

Symbolbild (FOTOS: iStockphotos)

Letzten Dienstag kündigte die Regierung eine Verschärfung der Einreisebestimmungen mit Freitag an. Aufgrund einer intensiveren rechtlichen Prüfung verzögerte sich die neue Verordnung jedoch.

Die im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigte Testpflicht, sowie die Abschaffung des Feitestens aus der Quarantäne, sorgte für große Verwirrung und Aufruhr. Obwohl die Bundesregierun geplant hatte, die neuen Bestimmungen bereits am Freitag einzuführen, so verzögerte sich dies über das Wochenende.

Nun steht jedoch alles schwarz auf weiß und sei auch rechtlich auf Herz und Nieren geprüft, einige der angekündigten restriktiven Bestimmungen wurden jedoch abgeschwächt. Mit heute, dem 27. Juli, ist die neue Verordnung in Kraft getreten.

Test für 32 Länder Pflicht
Österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Drittstaatangehörige mit Aufenthalt in Österreich müssen laut neuer Verordnung einen negativen PCR-Test vorweisen (nicht älter als drei Tage!), insofern sie aus einem der 32 folgenden Länder bzw. Regionen zurückreisen.

Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA) oder der Provinz Hubei (China)

Freitesten gelockert, aber Geldstrafe für Nicht-Testen
Wer von den oben genannten Personengruppen ohne negativen Corona-Test nach Österreich einreist, der muss sich hierzulande in eine zehntägige Quarantäne begeben. Der Einreisende hat danach 48 Stunden Zeit, einen PCR-Test auf eigene Kosten nachzuholen.

Wer dieser Testpflicht nicht nachkommt, musst laut Verordnung mit einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro rechnen. Im Gegensatz zu den angekündigten Regelungen darf man die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis vorzeitig beenden. Bisher konnte man nach Österreich einreisen und eine 14-tägige Quarantäne antreten, ohne verpflichtend einen Test durchführen zu müssen.

Einreiseverbot für Drittstaatangehörige
Während österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Drittstaatangehörige mit Aufenthalt in Österreich bei Nachreichen eines negativen Testergebnisses ihre Quarantäne vorzeitig beenden dürfen, so gilt dies nicht für Drittstaatangehörige ohne aufrechten Aufenthaltstitel. Für sie gilt ein striktes Einreiseverbot.

Insofern sie jedoch zu den Ausnahmen (Saisonarbeiter, Diplomaten, Pflegekräfte usw.) und über ein Schengen-Land nach Österreich reisen, müssen sie bei der Grenzüberschreitung einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Außerdem müssen sie sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann nur verkürzt werden, insofern sich die Betroffenen abermals in Österreich einem Test unterziehen und dieser negativ ausfällt.