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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Ab heute gibt es bis zu 80.000 Euro Corona-Hilfen

(FOTO: iStockphoto)

Ab Montag können bestimmte Betriebe wieder zwei unterschiedliche Corona-Hilfen beantragen. Diese gelten für den Monat Juli 2021.

„Für alle Betriebe, die trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs in den letzten Monaten nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, kann ab heute der Ausfallsbonus und der Verlustersatz unter adaptierten Bedingungen beantragt werden“, so Finanzminister Gernot Blümel am heutigen Montag. Der sogenannte „Ausfallsbonus II“ wurde adaptiert und bis Ende September verlängert, der Verlustersatz bis Ende des Jahres.

Bis zu 80.000 Euro beim Ausfallbonus II
Der Ausfallbonus II wird von Branche zu Branche unterschiedlich berechnet. Er hängt von der Höhe des Umsatzausfalls ab. Pro Kalendermonat bekommt man mindestens 100 und maximal 80.000 Euro. Der Ausfallbonus ist zudem zusätzlich dadurch gedeckelt, dass die Summe aus Ausfallsbonus II und den Kurzarbeitshilfen nicht höher sein darf als die Vergleichsumsätze des jeweiligen Kalendermonats in 2019. Die Frist zur Beantragung des Ausfallsbonus II läuft Mitte November aus.

Bisher wurden durch den Ausfallsbonus seit November 2020 an über 400.000 Antragssteller 2,7 Milliarden Euro ausbezahlt. Im Durchschnitt hat ein Antragssteller rund 6.654 Euro erhalten.

Corona-Hilfe: Verlustersatz
Ab heute kann man auch die erste von zwei Tranchen des adaptierten Verlustersatzes beantragen. Im Rahmen der ersten Tranche können 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30 Prozent, hier sind jedoch allfällige Korrekturen zu berücksichtigen.

Für den Verlustersatz können bis zu sechs zusammenhängende Monate ausgewählt werden, sofern in allen Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent vorliegt. Der Beantragungszeitraum für die erste Tranche des Verlustersatzes läuft bis 31. Dezember 2021, ab 1. Jänner 2022 kann dann im Rahmen der zweiten Tranche auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden. Die Beantragungsfrist für die zweite Tranche und somit auch des verlängerten Verlustersatzes endet am 30. Juni 2022.

Quellen und Links: