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Reisehindernis

Ärger im Urlaub: Trotz gültigem Pass keine Einreise in dieses Land

Ärger im Urlaub: Trotz gültigem Pass keine Einreise in dieses Land
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3 Min. Lesezeit |

Trotz akribischer Planung scheiterte ein Linzer kurz vor seiner Großbritannien-Reise am neuen Visumsystem. Sein Reisepass war der Stolperstein – mit unerwarteten Konsequenzen.

Ein Oberösterreicher erlebte kürzlich eine unangenehme Überraschung bei seinen Reisevorbereitungen. Der Mann aus Linz hatte seine Reise nach Großbritannien für Juli akribisch geplant und alle Vorbereitungen getroffen. Als letzter Schritt stand nur noch die Beantragung des neuen Visums aus, was vermeintlich schnell online erledigt werden sollte. Doch beim Ausfüllen des Formulars kam die Ernüchterung: Das System verweigerte die Antragsstellung. Der Grund lag in der Gültigkeitsdauer seines Reisepasses, der nur noch bis zum Herbst gültig war. Die Fehlermeldung wies darauf hin, dass der Pass ab Reisedatum noch „mindestens sechs Monate lang“ gültig sein müsse.

📍 Ort des Geschehens

Neue Einreiseregeln

Seit Anfang April gilt für Touristen aus der Europäischen Union eine neue Regelung bei Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland. Zusätzlich zum Reisepass wird eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung, kurz ETA (Electronic Travel Authorization), benötigt. Österreichische Staatsbürger zahlen dafür derzeit 16 Pfund, was etwa 19 Euro entspricht. Die Genehmigung bleibt zwei Jahre gültig oder verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf des Reisepasses – je nachdem, welcher Fall früher eintritt.

Mit dieser Genehmigung sind mehrfache Aufenthalte möglich, wobei jeder einzelne Aufenthalt bis zu sechs Monate dauern kann. Die ETA deckt touristische, geschäftliche sowie familiäre Besuchszwecke ab.

Widersprüchliche Vorgaben

Nach offiziellen Angaben der britischen Regierung muss der Reisepass lediglich für die gesamte Aufenthaltsdauer im Vereinigten Königreich gültig sein. Eine explizite Vorschrift, dass der Pass noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muss, existiert nicht. Dennoch scheint das elektronische ETA-System den Antragsprozess zu blockieren, wenn die Restgültigkeit des Passes unter sechs Monaten liegt.

Dieses Problem könnte auch mit dem jeweiligen Anbieter zusammenhängen, über den das Visum beantragt wird. Da es mehrere Dienstleister gibt, die die Antragsstellung ermöglichen, werden offenbar unterschiedliche Kriterien bei der Prüfung angewendet.

Offizielle Empfehlungen

Die britischen Behörden selbst bestätigen diese Diskrepanz zwischen offiziellen Regeln und technischer Umsetzung. Fachleute empfehlen daher, die ETA ausschließlich über die offizielle UK ETA App oder die offizielle Website der britischen Regierung zu beantragen, um die Wahrscheinlichkeit technischer Probleme zu verringern. Trotzdem berichten Reisende auch dort von Schwierigkeiten, wenn ihr Pass in weniger als sechs Monaten abläuft.

Für Reisende mit bald ablaufenden Pässen wird empfohlen, vor der ETA-Beantragung einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies vermeidet Komplikationen beim Ausfüllen des Online-Formulars. Im vergangenen Jahr besuchten rund 337.000 Österreicherinnen und Österreicher das Vereinigte Königreich.

Die meisten dieser Reisenden kamen für Urlaubszwecke, zum Besuch von Freunden und Verwandten oder aus geschäftlichen Gründen nach Großbritannien.