In einer Sitzung des Sozialausschusses, die am Donnerstag stattfand, wurde beschlossen, dass die Kommunikation zwischen dem Arbeitsmarktservice (AMS) und seinen Kundinnen und Kunden in Zukunft primär über digitale Kanäle geführt werden soll. Ziel ist es, Prozesse zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern. Diese digitale Transformation beginnt mit der Umstellung auf Online-Anträge für das Arbeitslosengeld.

Bezug auf persönliche Vorstelldaten
Trotz der bevorzugten Online-Abwicklung soll niemand ausgegrenzt werden. Für Personen, denen der Zugang zu digitalen Medien schwerfällt, bleibt die Möglichkeit bestehen, ihren Antrag persönlich bei einer AMS-Geschäftsstelle einzureichen. Die Notwendigkeit, persönlich zu erscheinen, beschränkt sich jedoch auf den ersten Antrag. Oder wenn nach einer zweijährigen Unterbrechung ein erneuter Antrag gestellt wird, erläutert die Parlamentskorrespondenz.
Verpflichtung zur digitalen Sorgfalt
Eine zusätzliche Neuerung betrifft die Pflicht der Arbeitssuchenden, ihre elektronischen Postfächer mindestens zweimal wöchentlich auf Mitteilungen oder Anfragen des AMS zu überprüfen. Dies stellt sicher, dass die Kommunikation zwischen dem AMS und den Arbeitssuchenden zügig und ohne Verzögerungen abläuft. Zudem soll es eine schnelle Reaktion auf Arbeitsmarktchancen fördern.