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Sozialausschuss: Große Änderung beim Arbeitslosengeld

(FOTO: iStock)
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In einer wegweisenden Sitzung beschloss der Sozialausschuss am Donnerstag, die Kommunikation zwischen dem Arbeitsmarktservice (AMS) und dessen Kundinnen und Kunden in Zukunft vorwiegend auf digitale Wege umzustellen.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Antragsprozess für Arbeitslosengeld ins digitale Zeitalter zu führen. Denjenigen, die keinen Zugang zu den erforderlichen digitalen Mitteln haben, bleibt allerdings die Möglichkeit erhalten, ihre Anträge nach wie vor persönlich einzureichen.

Umfangreiche Umstellung mit Sicherheitsnetz

Ein Kernstück dieser Neuregelung ist die Bestimmung, dass bei erstmaligen Anträgen auf Arbeitslosengeld sowie bei Wiederholungsanträgen nach einer zweijährigen Unterbrechung die persönliche Vorsprache weiterhin unerlässlich bleibt. Darüber hinaus werden Arbeitsuchende verpflichtet, ihren elektronischen Posteingang mindestens zweimal wöchentlich auf neue Nachrichten oder Dokumente des AMS zu überprüfen.

Sanktionen und Zustellungsregelungen

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Sanktionen ausschließlich bei Nichteinhaltung von Terminen greifen sollen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung ist auch die Bestimmung, dass Dokumente als offiziell zugestellt gelten, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person abrufbar sind. Auch wenn die E-Mail beispielsweise nicht geöffnet wurde, gilt sie als zugestellt sobald sie im Postfach sichtbar ist.

Technische Vorbereitung bis 2025

Diese wegweisenden Änderungen sollen mit Beginn des 1. Juli 2025 in Kraft treten. Dieser Zeitrahmen soll dem AMS ausreichend Gelegenheit geben, die erforderlichen technischen Vorbereitungen zu treffen. Außerdem behält sich das AMS vor, in bestimmten Fällen auch zukünftig das persönliche Erscheinen anzuordnen.

Die Zustimmung im Plenarsaal steht noch aus, obwohl der Vorschlag im Ausschuss bereits die Unterstützung der Parteien ÖVP, Grüne und NEOS gefunden hat.