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Existenzkrise

AMS-Schock: Mann mit Gehbehinderung verliert Unterstützung

AMS-Schock: Mann mit Gehbehinderung verliert Unterstützung
(istockphoto: Gehbehinderung)
5 Min. Lesezeit |

Ein 56-jähriger Mann steht plötzlich ohne finanzielle Unterstützung da. „Vor ein paar Tagen wurde ich einfach vom AMS-Bezug abgemeldet“, erklärt Alexander G. verärgert. Der Mann, dessen Name aus Datenschutzgründen geändert wurde, leidet seit einer Knieoperation im Jahr 2016 unter erheblichen Mobilitätseinschränkungen. Sein Behindertenausweis bestätigt, dass er keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann. Trotz zahlreicher AMS-Maßnahmen und unzähliger Bewerbungen blieb die Jobsuche erfolglos. Das AMS Niederösterreich verweist ihn nun an das Sozialamt.

Anfang der 2000er Jahre kam Alexander G. nach Österreich, nachdem er zuvor mit seinem Bruder in München gelebt hatte. Arbeit war für ihn nie ein Fremdwort. „17 Jahre lang habe ich mit kaputtem Knie gearbeitet, bis es einfach nicht mehr ging.“ Das war 2016. Damals bekam ich eine Prothese und verlor meine Arbeit“, schildert G. seinen beruflichen Werdegang, der ihn durch verschiedene Branchen führte – von der Produktion über Lagertätigkeiten bis hin zu Anstellungen im Baumarkt und in einer Wäscherei.

Nach dem Zusammenbruch der DDR verlor G. seine Anstellung beim staatlichen Betrieb BMK Chemie, einem der acht zentralen Bau- und Montagekombinate mit zehntausenden Beschäftigten. Der Betrieb durchlief nach der Wende einen drastischen Wandel: zunächst Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, dann Einstufung als sanierungsfähig durch die Treuhand im Jahr 1991. Von der einstigen Größe blieb wenig übrig – der Nachfolgebetrieb HMB (Hallesche Mitteldeutsche Bau-Aktiengesellschaft) beschäftigte 2005 nur noch 32 Mitarbeiter.

„Ich habe keinen großen Hass oder so etwas, aber das AMS könnte zumindest besser erklären, warum man mich vor die Türe setzt“, erklärt der gelernte Baufacharbeiter für Hochbau im Gespräch mit „Heute“. Seine Ausbildung absolvierte er noch zu DDR-Zeiten in Lutherstadt Eisleben in Sachsen-Anhalt. „Um die Wende war ich in der Volksarmee, Grenztruppe bis 1989.“

Mobilität als Hindernis

Seit seiner Knieoperation gestaltet sich die Arbeitssuche trotz beidseitiger Bemühungen schwierig: „Auch nach Umschulungsmaßnahmen durch itworks und das BBRZ gibt es für mich nirgendwo einen Job. Am AMS saß ich neben Leuten, die gerade von der Schule abgegangen waren“, beschreibt G. seine Situation und fügt hinzu: „Ich versuche seit zehn Jahren Arbeit zu finden.“

In einer Gesellschaft, die zunehmend Flexibilität fordert, wird mangelnde Mobilität zum Ausschlusskriterium – sei es durch körperliche Einschränkungen oder fehlendes Transportmittel. „Mir wurde letztes Jahr, am 21.10. 2025, mitgeteilt, dass ich mir ein Auto oder anderes motorisches Gefährt zulegen soll, um weiter beim AMS bleiben zu können“, berichtet der 56-Jährige und verweist auf eine Niederschrift, die „Heute“ vorliegt. In dieser steht unmissverständlich: „Ich wurde informiert, dass die Vormerkung beim AMS aufgrund fehlender Mobilität beendet wird, und der Leistungsbezug eingestellt wird.“ Sowohl G. als auch sein Berater haben das Dokument unterschrieben.

Mit hörbarer Frustration schildert G.: „Dem Berater habe ich gesagt, dass ich mir vom Notstandsgeld kein Auto oder dergleichen leisten kann. Ich bin doch bereit, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, um einen neuen Job anzunehmen – auch mit 60 Prozent Gehbehinderung.“ Dennoch sei sein Leistungsbezug eingestellt worden: „Am 22. Jänner wurde ich von AMS Mödling gekündigt.“

Bei seinen Nachforschungen stieß G. auf den eigentlichen Grund seiner Abmeldung: „Heute, am Dienstag (27.1. 2026, Anm.), habe ich von der BH in Mödling den wahren Hintergrund meiner Abmeldung erfahren: Der Grund ist, dass ich einen Behindertenausweis habe, in dem vermerkt ist, dass ich keine Öffis benutzen kann.“ Diese Eintragung habe auch seinen AMS-Berater rechtlich abgesichert, wie G. erfahren haben will. „In Moment habe ich beim Sozialamt nachgefragt, wie es mit meiner aktuellen Situation und mir weitergehen kann.“

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Behördliche Stellungnahme

Auf Anfrage von „Heute“ äußerte sich das AMS Niederösterreich ausführlich zum Fall. Man habe die Angelegenheit gemeinsam mit der Ombudsstelle, an die sich G. bereits gewandt hatte, und den Kollegen des AMS Mödling geprüft. Die detaillierte Stellungnahme legt den Sachverhalt aus Behördensicht dar:

„Nach einer Erkrankung kann Herr G. in seinem bisherigen Berufsfeld nicht mehr zurückkehren“, erklärt das AMS. Als Reaktion darauf habe man „von 2018 bis 2019 eine Umschulung im Bereich Büroberufe unterstützt.“ Allerdings blieben „daran anschließende Arbeitstrainings und die auf Herrn G. zugeschnittenen AMS-Beratungsprogramme leider ohne Erfolg – seit 2023 ist er mit kleinen Unterbrechungen nicht mehr beruflich aktiv.“

Im Oktober 2025 habe G. seinem Berater mitgeteilt, dass er keine berufliche Perspektive mehr sehe, führt das AMS weiter aus: „Sein Auto sei kaputt und er könne sich kein neues oder eine Reparatur leisten. Laut seinem Behindertenpass sei ihm aufgrund seiner körperlichen Gebrechen auch eine Fahrt mit einem Öffi nicht zumutbar (kann nicht ein- und aussteigen).“

Das AMS erläutert die rechtliche Situation: „Vor diesem Hintergrund wurde Herr G. aufgeklärt, dass er nur dann weiter AMS-Kunde bleiben kann, wenn er dem Arbeitsmarkt – das heißt der Arbeitsvermittlung bzw. der Vorbereitung darauf – auch zur Verfügung steht.“

„Ist das nicht der Fall, kann er keine AMS-Leistungen erhalten und wird vom Bezug abgemeldet. Denn das Ziel des AMS ist ja, Jobsuchende wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, fasst die Behörde zusammen. Im Oktober 2025 habe sein Berater ihm eine dreimonatige Frist eingeräumt, um seine Mobilität wiederherzustellen.

Beim Termin am 22. Jänner habe sich jedoch gezeigt, dass sich an G.s Situation nichts geändert hatte: „Deswegen hat das AMS den Leistungsbezug einstellt.“ G. werde per Bescheid informiert, gegen den er rechtlich vorgehen könne. „Um seine Existenz abzusichern, empfehlen wir Sozialhilfe zu beantragen.“

Alexander G. entgegnet: „Wenn ich eine Arbeitsstelle von euch bekäme, dann würde ich mit Bus und Bahn – mit egal welchem Verkehrsmittel – anreisen. Ich will etwas Produktives tun. Damit ist nicht Security gemeint, wie mir mein Berater angeboten hat. Ich kann ja einem Räuber nicht mal hinterherlaufen.“

Die Aussicht, nun Sozialhilfe beantragen zu müssen, bereitet ihm Sorgen: „Österreich ist ja gegenwärtig ein Vorreiter sozialer Härte.“

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KO KOSMO-Redaktion
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