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"AKTION SPRUNGBRETT"

AMS und Regierung haben neuen Plan für Langzeitarbeitslose

(FOTOS: GoogleMaps/ R. LEVENT, BKA/Christopher Dunker)

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice eine Strategie ausgearbeitet, um bis zu 50.000 Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung bringen: Die „Aktion Sprungbrett“.

Aktuell sind 150.000 Menschen in Österreich bereits länger als ein Jahr arbeitslos. Um Langzeitarbeitslosen dabei zu helfen, wieder einen Job zu finden, startet ab heute das von der Bundesregierung initiierte Projekt „Aktion Sprungbrett“. Damit soll zumindest ein Drittel der Langzeitarbeitslosen, also in etwa 50.000 Personen, wieder im Arbeitsmarkt integriert werden.

„Aktion Sprungbrett“: So funktioniert’s
Im Sommer sollen die Ressourcen beim Arbeitsmarktservice (AMS) erhöht werden. Für Betroffene selbst soll es ab heute ein dreimonatiges Arbeitstraining geben. Außerdem fördert die Regierung im Rahmen des Programmes Unternehmen, die Langzeitarbeitslose aufnehmen – mit Lohnzuschüssen von bis zu 67 Prozent für bis zu zwölf Monate. Im Schnitt soll die Eingliederungshilfe 50 Prozent ausmachen.

Das erklärte Ziel ist es, so bis Jahresende wieder 15.000 Personen, bzw. bis Ende des kommenden Jahres 50.000 Personen, in eine Beschäftigung zu bringen. Die Regierung investiert dafür insgesamt 400 Mio. Euro.

Kocher: „Chance“, die genützt werden soll
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) betonte heute im Ö1-Morgenjournal, dass das Projekt Sprungbrett eine „Chance“ sei, die es zu nützen gilt. In einigen Regionen des Landes, etwa in Salzburg oder Oberösterreich ist die Anzahl der offenen Stellen fast so groß, wie die der Arbeitslosen, so Kocher. Daher war es der perfekte Zeitpunkt, um diese Aktion zu starten. 

Ebenfalls ab heute: Phase 5 der Kurzarbeit
Gleichzeitig zu der neuen Aktion für Langzeitarbeitslose, startet ab heute auch Phase 5 der Kurzarbeit, mit zwei unterschiedlichen Kurzarbeitsmodellen. Zuletzt waren knapp 300.000 Beschäftigte für die Kurzarbeit angemeldet. Für stark betroffene Unternehmen gilt das alte Kurzarbeitsmodell. Die „abgespeckte“ Variante gilt hingegen für weniger stark betroffene Unternehmen. Diese erhalten ab sofort 15 Prozent weniger Förderungen. Für die Arbeitnehmer ändert sich jedoch nichts. 

Quellen und Links: