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IS-Anhänger

Anschlag geplant: Verurteilter Terror-Teenie vor Waffenladen erwischt

Anschlag geplant: Verurteilter Terror-Teenie vor Waffenladen erwischt
FOTO: iStock/AlexRaths
2 Min. Lesezeit |

Kurz in Freiheit, dann erneut in Haft: Ein 15-Jähriger steht wieder vor Gericht – die Vorwürfe sind diesmal noch schwerwiegender.

Am Wiener Landesgericht beginnt an diesem Dienstag die nächste Hauptverhandlung gegen einen 15-Jährigen, der bereits im Juli 2025 wegen geplanter Anschläge am Wiener Westbahnhof verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm damals vorgeworfen, ein Blutbad anrichten und möglichst viele Ungläubige töten zu wollen. Nach Verbüßung eines Teils seiner Strafe war der Jugendliche im Oktober auf freien Fuß gesetzt worden – er hatte Besserung gelobt und Deradikalisierungskurse absolviert.

Erneute Verhaftung

Die gewonnene Freiheit währte jedoch nur kurz. Bereits wenige Wochen nach seiner Entlassung schlug der Staatsschutz erneut Alarm: Der 15-Jährige wurde vor einem Waffengeschäft aufgegriffen, weil er gegen ein bestehendes Waffenverbot verstoßen hatte. Seit Ende November befindet er sich wieder in Untersuchungshaft.

Der Vorwurf wiegt diesmal besonders schwer – die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor. Ermittler zufolge soll sich der Teenager in der Zeit seiner Freiheit weiter radikalisiert und für den IS betätigt haben.

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Waffen & Propaganda

Am 19. November des Vorjahres soll er versucht haben, über seinen 18-jährigen Cousin ein Kampfmesser zu erwerben. Einen Tag darauf wollte er selbst einen Teleskop-Schlagstock sowie Quarzhandschuhe kaufen und versuchte darüber hinaus, eine Faustfeuerwaffe zu beschaffen – das betreffende Ausstellungsstück war jedoch nicht verkäuflich.

Cobra-Beamte durchsuchten daraufhin erneut die elterliche Wohnung in Wien-Hernals und stellten das Mobiltelefon des Jugendlichen sicher. Darauf fanden sich einschlägige Propagandainhalte; zudem ist von gezielten Online-Recherchen zu Waffen und Sprengmitteln die Rede.

Seine Verteidigerin Anna Mair wird in dem Verfahren für den bestmöglichen Ausgang für ihren Mandanten eintreten. Neben der neuen Anklage droht ihm auch der Widerruf der im ersten Urteil bedingt nachgesehenen Haftstrafe.

Die Unschuldsvermutung gilt.

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KO KOSMO-Redaktion
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