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Riesen-Aufreger

Arbeit muss sein: AMS will kranke 60-Jährige vermitteln!

Arbeit muss sein: AMS will kranke 60-Jährige vermitteln!
Symbolbild FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Krank, arbeitslos und vom System im Stich gelassen – mit 60 Jahren kämpft Doris gegen einen bürokratischen Albtraum, der ihr den Weg in den verdienten Ruhestand versperrt.

Mit 60 Jahren steht Doris vor den Trümmern ihrer Existenz. Nach einem Berufsleben voller Anstrengung – zuletzt in einem Pflegeheim – sieht sie sich nun mit einer dreifachen Belastung konfrontiert: Sie ist krank, ohne Arbeit und vom Sozialsystem zutiefst desillusioniert. Gesundheitliche Probleme machten es ihr unmöglich, ihren Beruf weiter auszuüben. „Jetzt musste ich gehen – und bekomme weniger Geld“, schildert sie ihre prekäre Lage. Doch statt der erhofften Entlastung erlebt sie einen bürokratischen Albtraum: Trotz ihres angeschlagenen Körpers stuft das AMS (Arbeitsmarktservice, die österreichische Arbeitsvermittlungsbehörde) sie weiterhin als arbeitsfähig ein.

Die Situation erscheint geradezu absurd: Mit 60 Jahren gilt Doris nach österreichischem Recht noch als vermittelbar – ungeachtet ihrer massiven gesundheitlichen Einschränkungen. „Ich habe Probleme mit Wirbelsäule, Bandscheiben, Wirbel- und Rippenbrüchen – ich habe alles hinter mir! Psychisch war ich auch schwer krank wegen drei Todesfällen in meinem Umfeld“, beschreibt sie ihren Gesundheitszustand.

Behördliche Ablehnung

Für ihren Antrag auf einen Behindertenpass erhielt sie eine Ablehnung, die sie fassungslos zurückließ: Ihr „Ernährungszustand“ sei zu gut, lautete die offizielle Begründung.

Nun konfrontiert man sie mit einem Jobangebot als Portierin – eine Vorstellung, die Doris nur noch mit Verzweiflung erfüllt: „Ich kann das einfach nicht mehr. Was soll ich denn mit meinen 60 Jahren noch machen?“

Der Umgang der Behörden und des AMS hinterlässt bei Doris ein Gefühl tiefer Verbitterung. Nach Jahrzehnten der Plackerei sehnt sie sich nur nach einem: endlich in den wohlverdienten Ruhestand treten zu dürfen.

Systemisches Problem im österreichischen Sozialsystem

Doris‘ Fall ist kein Einzelfall. Nach den aktuellen AMS-Regelungen werden arbeitslose Personen auch kurz vor dem Rentenalter grundsätzlich als arbeitsfähig eingestuft, solange keine dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine Vermittlung am Arbeitsmarkt vollständig unmöglich machen. Trotz gesundheitlicher Probleme müssen sie dem Arbeitsmarkt bis zum regulären Pensionsalter zur Verfügung stehen.

Für einen vorzeitigen Pensionsantritt – etwa über die Korridorpension oder Schwerarbeitspension – gelten strenge Voraussetzungen wie ein Mindestalter von 62 Jahren und eine sehr lange Versicherungsdauer. Frauen können zwar theoretisch ab 60 Jahren in Alterspension gehen, müssen dafür aber die erforderlichen Versicherungsmonate nachweisen. Gerade für Personen mit lückenhaften Erwerbsbiografien – wie es bei vielen Frauen nach Kindererziehungszeiten und Teilzeitphasen der Fall ist – stellt dies oft eine unüberwindbare Hürde dar.

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KO KOSMO-Redaktion
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