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ARBEITSRECHT

Arbeiten bei Hitze: Wann dürfen Bauarbeiter zu Hause bleiben?

BAUSTELLE
(FOTO: iStock/ilkercelik)

In Österreich genießen Arbeitnehmer gute Arbeitnehmerrechte, die auch die heißen Temperaturen im Sommer berücksichtigen.

Laut Angaben der Arbeiterkammer kann die Arbeit im Freien auf Baustellen unterbrochen werden, wenn die Temperatur 32,5°C überschreitet und kein kühlerer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber oder sein Vertreter.

Sollte es keine Alternative geben, erhalten die Arbeiter eine Entschädigung für schlechtes Wetter (Schlechtwetterentschädigung).

Die BUAK (Urlaubs- und Abfertigungskasse der Bauarbeiter) hat spezifische Kriterien für die Entschädigung bei schlechtem Wetter festgelegt. Wenn die Temperatur für drei aufeinanderfolgende Stunden über 32,5°C liegt, gilt dies als Schlechtwetter bis zum Ende des Tages. Für die verlorenen Arbeitsstunden aufgrund der Hitze steht eine Entschädigung (sogenannte „Sechziger“) zur Verfügung – die Schlechtwetterentschädigung.