Ein fehlender Notschalter wurde einem Arbeiter zum Verhängnis. Nun muss sich der Obmann einer Energie-Genossenschaft wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.
Ein tödlicher Arbeitsunfall in einer Biogasanlage in der Südoststeiermark wird nun vor Gericht verhandelt. Der tragische Vorfall vom März, bei dem ein 48-jähriger Mitarbeiter sein Leben verlor, führt zu einer Anklage gegen den Obmann der verantwortlichen Energie-Genossenschaft.
Der Unfall ereignete sich, als die Kleidung des 48-Jährigen von einer Förderschnecke (spiralförmige Transportvorrichtung) für Hackschnitzel erfasst wurde. Arbeitskollegen bemühten sich verzweifelt, die Anlage zu stoppen, doch der Notstopp-Schalter befand sich in einem abgesperrten Maschinenraum.
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Als die Maschine schließlich zum Stillstand kam, war es bereits zu spät – der Arbeiter erlag noch am Unfallort seinen schweren Kopfverletzungen.
Die anwesenden Kollegen mussten anschließend vom Kriseninterventionsteam betreut werden. Auch für die alarmierten Feuerwehrkräfte war der Einsatz besonders belastend, da viele den Verstorbenen persönlich kannten.
📍 Ort des Geschehens
Ungeklärte Sicherheitsfragen
In der kommenden Woche wird sich das Straflandesgericht Graz mit dem Fall befassen. Die Staatsanwaltschaft hat den Obmann der Energie-Genossenschaft angeklagt – wenngleich ein Gerichtsverfahren den Verlust für die Hinterbliebenen nicht ausgleichen kann.
Im Zentrum des Prozesses stehen mehrere ungeklärte Fragen: Warum war der Raum mit dem Not-Aus-Schalter verschlossen? Weshalb wurde entgegen einer Auflage der Bezirkshauptmannschaft aus dem Jahr 2024 kein leicht zugänglicher Not-Schalter installiert?
Anklage und Prozess
Laut Strafantrag konnte dadurch „die Brennstoffzufuhr der Anlage nicht abgeschaltet werden“. Diese Fragen sollen am kommenden Donnerstag im Rahmen des Verfahrens wegen grob fahrlässiger Tötung geklärt werden – ein Delikt, das mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.
„Der Angeklagte ist zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geständig“, bestätigt Gerichtssprecherin Barbara Schwarz. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kein Einzelfall in der Branche
Der Unfall in Halbenrain reiht sich in eine Serie von Arbeitsunfällen in Biogasanlagen ein. Wie nun bekannt wurde, musste der Notausschalter im konkreten Fall erst mit Hilfe eines weiteren Arbeiters betätigt werden, was die lebensrettende Hilfe verzögerte.
Erst wenige Tage vor dem tödlichen Unfall in der Steiermark ereignete sich ein ähnlicher Vorfall in Kallham (Oberösterreich). Dort stürzte ein 35-jähriger Arbeiter beim Einbau einer reparierten Förderschnecke in einen Biogas-Vorratsbehälter. In diesem Fall kam der Mann mit Verletzungen davon, ein Fremdverschulden wurde laut Polizei nicht festgestellt.
Die beiden Unfälle unterstreichen die besonderen Gefahren bei der Arbeit mit Förderschnecken in Biogasanlagen und werfen Fragen zur konsequenten Umsetzung der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards in dieser Branche auf.
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