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Reform

Asyl-Hammer: EU-Minister beschließen Rückkehrzentren außerhalb Europas

Asyl-Hammer: EU-Minister beschließen Rückkehrzentren außerhalb Europas
FOTO: BMI/Gerd Pachauer
4 Min. Lesezeit |

Neue Asylregeln für Europa: Die EU-Innenminister ebnen den Weg für umstrittene Rückkehrzentren außerhalb der Unionsgrenzen und verschärfen die Bedingungen für Ausreisepflichtige.

Die EU-Innenminister haben am Montag in Brüssel zentrale Elemente des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts beschlossen. Im Fokus stehen drei Verordnungen, die europaweit für schnellere und effizientere Rückführungs- und Asylverfahren sorgen sollen. Besonders bemerkenswert: Die Beschlüsse schaffen die rechtliche Grundlage für die umstrittenen Rückkehrzentren außerhalb der EU-Grenzen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bekräftigte vor dem Ratstreffen seine Unterstützung für diese Einrichtungen.

Migrationskommissar Magnus Brunner erläuterte, dass die EU-Kommission den rechtlichen Rahmen für die sogenannten Return hubs geschaffen habe. Diese Zentren in Drittstaaten, die wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen in der Kritik stehen, sollen ausschließlich für Personen genutzt werden, gegen die bereits ein Rückführungsbescheid vorliegt. Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt die Frage, ob Abschiebebescheide eines EU-Landes automatisch in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit erlangen sollen. Damit will man verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber in ein anderes EU-Land weiterziehen und dort erneut Schutz beantragen.

Nach dem Ratsbeschluss vom Montag soll die Europäische Kommission die Wirksamkeit der gegenseitigen Anerkennung zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluieren und gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag für eine verpflichtende Regelung in allen Mitgliedstaaten vorlegen. Die Verordnung definiert ein „Rückkehrland“ als Staat, mit dem ein entsprechendes Abkommen besteht. Solche Vereinbarungen dürfen nur mit Drittländern geschlossen werden, die internationale Menschenrechtsstandards und völkerrechtliche Grundsätze respektieren.

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Strengere Maßnahmen

Künftig werden ausreisepflichtige Personen zu einer engeren Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Bei Verweigerung drohen empfindliche Sanktionen wie die Kürzung oder vollständige Streichung von Sozialleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sind besonders strenge Maßnahmen vorgesehen: Sie können mit Einreiseverboten von mehr als zehn Jahren oder sogar unbefristeten Einreisesperren belegt werden. Auch Inhaftierungen sind möglich.

Die dänische Ratspräsidentschaft konnte zudem eine politische Einigung zum sogenannten Solidaritätspool für Asylsuchende erzielen. Kommissar Brunner zeigte sich im Vorfeld „sehr optimistisch“ bezüglich einer Lösung und betonte die Notwendigkeit, „unser europäisches Haus in Ordnung zu bringen“. Der teils kontrovers diskutierte Solidaritätsmechanismus soll für eine gerechtere Verteilung der Asylsuchenden zwischen den EU-Staaten sorgen und besonders belastete Länder entlasten. Die Mitgliedstaaten können ihre Solidarität nicht nur durch die Aufnahme von Schutzsuchenden, sondern auch durch finanzielle Beiträge oder andere Unterstützungsmaßnahmen zum Ausdruck bringen.

Das Kernstück des Konzepts bildet der Solidaritätspool. Der Rat bestätigte heute die Referenzzahl für 2026: Sie umfasst 21.000 Umsiedlungen oder alternative Solidaritätsmaßnahmen beziehungsweise 420 Millionen Euro an finanziellen Beiträgen. Diese Werte berücksichtigen, dass der erste jährliche Migrationsmanagementzyklus ab 12. Jänner 2026 implementiert wird. Österreich erhielt die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Solidaritätspflicht zu beantragen, da die EU-Kommission dem Land eine „erhebliche Herausforderung“ aufgrund des Migrationsdrucks der vergangenen fünf Jahre attestiert hat.

Sichere Herkunftsländer

Nach der heutigen politischen Verständigung muss der Rat der Mitgliedstaaten die Beschlüsse noch formell verabschieden. Dies erfolgt nach juristischer Prüfung und Übersetzung vor dem 31. Dezember 2025. Die Vorschläge zu sicheren Herkunftsländern und Drittstaaten wurden gleich zu Beginn der Sitzung von den Ministern gebilligt. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen künftig EU-weit als sichere Herkunftsländer gelten. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder sollen gemäß dem Kommissionsvorschlag beschleunigt bearbeitet werden, da sie erfahrungsgemäß geringe Erfolgsaussichten haben.

Der Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten soll den EU-Mitgliedstaaten Abschiebungen in sichere Drittländer erleichtern. Eine wesentliche Änderung betrifft das sogenannte Verbindungskriterium: Eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat wird künftig nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Die heute erzielten Einigungen zu den drei Ratspositionen ebnen den Weg für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Ziel ist es, aus den jeweiligen Positionen und dem Kommissionsvorschlag ein gemeinsames EU-Gesetz zu entwickeln.

Innenminister Karner betonte gegenüber Journalisten die Notwendigkeit einer Migrationswende auf europäischer Ebene. Der neue EU-Asyl- und Migrationspakt, der ab Mitte 2026 in Kraft treten soll, müsse funktionsfähig gestaltet werden: „Dies können wir, indem wir auch Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union ermöglichen, Rückkehrzentren außerhalb Europas“, erklärte der Minister.

Auf die Frage, wann sich Österreich konkret an solchen Return hubs beteiligen werde, antwortete er zurückhaltend: „Ich bin sehr dafür, immer einen Schritt nach dem anderen zu gehen“.

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KO KOSMO-Redaktion
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