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Asylverschärfung

Asylregeln verschärft – Pflichtarbeit ohne Lohn geplant!

Asylregeln verschärft – Pflichtarbeit ohne Lohn geplant!
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Die Steiermark verschärft die Regeln für Asylsuchende – und stößt damit auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Die steirische Landesregierung aus FPÖ und ÖVP hat ein neues Grundversorgungsgesetz auf den Weg gebracht, das im Landtag mit den Stimmen beider Koalitionspartner beschlossen wurde. Landesrat Hannes Amesbauer formuliert das politische Ziel der FPÖ unmissverständlich: „Die Attraktivität der Steiermark als Zielland für illegale Zuwanderung so unattraktiv wie möglich zu machen, um damit nicht zuletzt die Belastung für die steirischen Steuerzahler zu senken.“

Rund 6.500 Personen beziehen aktuell in der Steiermark Grundversorgung. Im Jahr 2024 beliefen sich die Gesamtkosten auf 90 Millionen Euro, davon wurden rund 50 Millionen Euro für ukrainische Vertriebene aufgewendet.

Neue Arbeitspflicht

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Heranziehung von Personen in der Grundversorgung zu unbezahlten Hilfstätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen. Wie der ORF berichtet, entfällt dabei künftig das bislang erforderliche Einverständnis – eine Regelung, die für Asylwerber bereits vor der Novelle galt. Wer sich diesen Tätigkeiten verweigert, muss mit der Einschränkung oder dem vollständigen Entzug von Leistungen rechnen.

Das Gesetz geht jedoch über die Arbeitspflicht hinaus und sieht eine Reihe weiterer Verschärfungen vor. So werden Leistungen bereits dann eingeschränkt, wenn Betroffene ihre Unterkunft für mehr als 24 Stunden verlassen, ohne sich abzumelden – bisher lag diese Frist bei drei Tagen. Auch die Einhaltung der Hausordnung unterliegt künftig strengeren Maßstäben.

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Verfassungsrechtliche Bedenken

Gleichzeitig gilt: Je weitreichender die Sanktionen, desto klarer müssen die zugrundeliegenden Regeln im Vorfeld kommuniziert werden. Verfassungsrechtler Christoph Bezemek von der Universität Graz mahnt in diesem Zusammenhang zur Verhältnismäßigkeit. Laut einem ORF-Bericht betont er: „Es darf nicht über ein vernünftiges Maß hinausgehen. Und der Maßstab ist natürlich ein grundsätzlich strenger. An sich kennt das Grundrecht nur bestimmte Maßgaben, an die man sich hier orientieren sollte.“

Das Sanktionsspektrum reicht von Mindeststrafen bis hin zu Ersatzfreiheitsstrafen bei Nichtzahlung. Der Experte sieht den Zweck der Regelung darin, einen geordneten Betreuungsablauf in den Asylunterkünften sicherzustellen.

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KO KOSMO-Redaktion
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