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Handelskonflikt

Wir sind katholisch!“ – Streit über Sonntagsöffnung in Kroatien eskaliert

Wir sind katholisch!“ – Streit über Sonntagsöffnung in Kroatien eskaliert
FOTO: iStock/claudiodivizia
4 Min. Lesezeit |

Die Diskussion um Sonntagsöffnungszeiten in Kroatien hat erneut an Fahrt aufgenommen. Während Kleinunternehmer nach mehr Flexibilität streben, hält die Regierung an den bestehenden Einschränkungen fest. Auslöser der aktuellen Kontroverse sind Spekulationen, wonach Familienbetriebe künftig ohne Beschränkungen sonntags öffnen könnten, während für größere Handelsketten weiterhin die Begrenzung auf 16 Sonntage jährlich gelten würde.

Die gegenwärtige Regelung wurde 2023 durch eine Novelle des Handelsgesetzes eingeführt und begrenzt die Geschäftstätigkeit im Einzelhandel auf maximal 16 Sonntage pro Jahr. Diese Lösung stellt einen Mittelweg dar, nachdem frühere Versuche zur Regulierung des Sonntagshandels vom Verfassungsgericht gekippt wurden. Die verfassungsrechtliche Dimension ist dabei nicht zu unterschätzen: In den letzten zwanzig Jahren scheiterten mehrere Regierungen mit ihren Gesetzesinitiativen vor dem höchsten Gericht.

Die Änderungen von 2023 wurden hingegen speziell darauf ausgerichtet, einer juristischen Prüfung standzuhalten, und haben seither den Status der Verfassungskonformität erlangt. Jeder neue Eingriff könnte daher erneut verfassungsrechtliche Bedenken hervorrufen.

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Regierungsposition

Laut HRT erteilte Wirtschaftsminister Ante Susnjar dem Vorschlag umgehend eine Absage und machte deutlich, dass die Regierung keine unmittelbaren Gesetzesänderungen plane. In seiner Verteidigung der bestehenden Regelung betonte Susnjar die kulturelle und religiöse Identität des Landes. „Wir sind überwiegend ein katholisches Land, und der Sonntag dient dazu, den Tag des Herrn zu begehen und Zeit mit der Familie zu verbringen“, sagte Susnjar letzte Woche.

Er fügte hinzu, dass das Gesetz, das als verfassungsgemäß bestätigt wurde, dazu beigetragen habe, dass Arbeitnehmer wieder zu ihren Familien und zum gemeinsamen Sonntagsessen zurückkehren konnten.

Die Auswirkungen spüren vor allem kleinere Händler. Viele Geschäftsinhaber berichten von deutlichen Umsatzeinbußen, besonders durch den Wegfall spontaner Einkäufe am Wochenende. „Natürlich ist der Umsatz geringer, weil Impulskäufe ausbleiben; dieser Verlust lässt sich nicht wieder aufholen“, sagte ein Einzelhändler.

Er fügte hinzu, dass größere Ketten mit mehreren Filialen in Städten den Umsatz zwar über die Woche verteilen könnten, kleine, unabhängige Läden diesen Vorteil aber nicht hätten.

Kritik und Forderungen

Die kroatische Handwerkskammer (HOK) bekräftigt ihre langjährige Position, dass die Begrenzung auf 16 Sonntage für Familienbetriebe unzureichend sei. HOK-Präsident Dragutin Kratohvil erklärte, die Kammer habe während der Beratungen zur Änderung des Handwerksgesetzes einen klaren Standpunkt vertreten und erwarte Sonderregelungen für handwerklich geprägte Kleinbetriebe.

„Man kann große Einzelhandelsketten nicht mit kleinen Familienbetrieben vergleichen“, betonte Kratohvil gegenüber HRT und fügte hinzu, dass sich die Handelskammer weiterhin für Veränderungen einsetzen werde.

Obwohl Hoffnungen bestanden, dass Anpassungen im Handwerksgesetz eine Lösung bringen würden, enthielt der jüngste, diese Woche zur öffentlichen Konsultation vorgelegte Gesetzentwurf keine entsprechenden Bestimmungen – ein Hinweis darauf, dass das Vorhaben vorerst nicht weiterverfolgt wird.

Kritik kommt auch aus Wirtschaftskreisen. Boris Podobnik vom Unternehmerverband Glas poduzetnika hinterfragt, ob Kroatien strengere Maßstäbe anlegen müsse als andere mehrheitlich katholische Länder. „Länder mit einem starken Tourismussektor, wie der Vatikan und Italien, verhängen solche Verbote nicht, weil viele Regionen und Städte vom Tourismus abhängig sind“, argumentierte Podobnik.

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Er fügte hinzu, dass praktizierende Gläubige die Messe besuchen und gleichzeitig ein Geschäft betreiben können, was darauf hindeutet, dass Sonntagshandel und religiöse Pflichten sich nicht gegenseitig ausschließen.

Die Thematik hat besondere Relevanz in einem Land, dessen Wirtschaft stark vom Fremdenverkehr geprägt ist. Gerade in der Hauptsaison kann das Sonntagsgeschäft für kleine Betriebe in Touristenhochburgen existenziell sein. Dennoch agiert die Regierung zurückhaltend.

Da das Verfassungsgericht den aktuellen Rechtsrahmen bereits gebilligt hat, könnten Bestrebungen zur Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten neue juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Die Beschränkung auf 16 Sonntage gilt somit vorerst für sämtliche Einzelhändler, unabhängig von ihrer Größe.

Angesichts des wachsenden Drucks von Handwerksverbänden und Unternehmergruppen ist die Auseinandersetzung um die Sonntagsöffnung in Kroatien jedoch noch keineswegs abgeschlossen.

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KO KOSMO-Redaktion
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