Nach lebenslanger Haftstrafe für einen brutalen Axtmord endete sein Leben durch einen Sturz aus dem fünften Stock. Die Behörden untersuchen den Tod des Ex-Finanzbeamten.
Zwei Wochen nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft ist der ehemalige Finanzbeamte Ingo S. tot aufgefunden worden. Der 45-Jährige, der einen bulgarischen Callboy mit 50 Axthieben getötet hatte, wurde nicht in einer Haftzelle, sondern vor einem Krankenhaus entdeckt. Die Behörden haben Ermittlungen eingeleitet.
Aus Justizkreisen verlautete, dass sich der Vorfall am Dienstag ereignete, als der Verurteilte aus einem Fenster im fünften Stock eines Gemeinschaftsraums stürzte. Der Tod trat unmittelbar ein. Um jeglichen Verdacht auf Fremdeinwirkung auszuschließen, wurde eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet.
Umstände des Todes
Die Umstände deuten auf einen Suizid hin. Der 45-Jährige befand sich im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien-Leopoldstadt und stand vor der Verlegung in die Justizanstalt Stein. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, galt er formal weiterhin als mutmaßlicher Täter.
Nach einem früheren Selbsttötungsversuch hatte er Halsverletzungen erlitten, die eine fortgesetzte medizinische Behandlung erforderten. Ingo S. konnte nur noch im Flüsterton sprechen und atmete durch ein operativ angelegtes Tracheostoma (künstliche Öffnung der Luftröhre).
📍 Ort des Geschehens
Mafia-Verbindungen
In seiner letzten Nachricht an seine Verteidigerin Astrid Wagner äußerte er massive Befürchtungen vor Vergeltungsmaßnahmen. Er schrieb von einem bulgarischen Mafia-Clan und Pornografie-Ring, der ihm den 16-jährigen Jugendlichen vermittelt hatte, in den er sich nach eigenen Angaben „unsterblich verliebt“ hatte und den er später unter Crystal-Meth-Einfluss tötete.
Seine psychische Instabilität war offensichtlich – auch während der Gerichtsverhandlung zeigte er wiederholt emotionale Zusammenbrüche. Seine Anwältin Wagner kritisiert, dass trotz dieser Anzeichen keine besonderen Sicherheits- oder Überwachungsmaßnahmen nach dem Urteil eingeleitet wurden.
Für die Verteidigerin ist dies bereits der zweite Mandant, der durch Suizid starb: Ein 62-jähriger Iraner, der im vergangenen Oktober in Wien-Hernals seine Ehefrau, eine bekannte Gynäkologin, auf dem Balkon mit einem Ast erschlagen hatte, nahm sich ebenfalls in Haft das Leben.
Sicherheitslücken im System
Laut Informationen aus dem Justizministerium sind für suizidgefährdete Häftlinge eigentlich besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen. Diese umfassen engmaschige Kontrollen, Einzelunterbringung und regelmäßige psychiatrische Betreuung. Auch in Krankenhäusern, in denen Häftlinge behandelt werden, sollten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen gelten – darunter die Beobachtung durch Justizwachebeamte.
Im Fall von Ingo S. hat das System offenbar versagt. Experten sprechen von einem systemischen Problem im Umgang mit psychisch instabilen Insassen. Obwohl seine Suizidgefahr nach dem ersten Selbsttötungsversuch bekannt war und er auch während des Prozesses deutliche Anzeichen psychischer Labilität zeigte, wurden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt.
Diese Fälle werfen Fragen zur Prävention von Suiziden im österreichischen Strafvollzug auf. Sicherheitsexperten fordern seit längerem eine Reform der Betreuungsstandards für besonders gefährdete Häftlinge, insbesondere nach traumatischen Ereignissen wie einer Verurteilung zu lebenslanger Haft.