In Wien hat sich ein schockierendes Verbrechen ereignet. Eine 30-jährige Frau mit türkischen Wurzeln hat gestanden, ihr zehn Tage altes Baby Melek mit stumpfer Gewalt getötet zu haben. Das Neugeborene war zuvor aus der Klinik Favoriten verschwunden und wurde von der Polizei leblos in einem nahegelegenen Mistkübel entdeckt. Gegen die Mutter wurde Untersuchungshaft verhängt.
Die junge Frau hatte ihre Schwangerschaft ihrer streng traditionell lebenden Familie verschwiegen. Ein Familienmitglied sagte gegenüber der Zeitung Heute, man habe von der Schwangerschaft nichts gewusst. Obwohl offiziell angegeben wurde, dass es keine familiären Probleme gebe, wurde die Frau etwa eine Woche vor der Geburt wegen einer angeblichen Erkrankung ins Krankenhaus gebracht. Ein Rettungsdienst holte sie direkt von ihrem AMS-Kurs ab.
Rechtliche Unterstützung
Die prominente Anwältin Astrid Wagner hat die Verteidigung der jungen Mutter übernommen. Sie gab an, dass sich ihre Mandantin in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befinde. Aufgrund familiärer Distanz hat Büsra T. aktuell keinen Kontakt zu ihrer Familie. In ihrer Einzelzelle denkt sie viel über die Geschehnisse nach.
Büsra T. äußerte den speziellen Wunsch, dass das psychiatrische Gutachten, welches zur Einschätzung ihrer psychischen Lage erstellt werden soll, von einer Frau durchgeführt wird – dies sei ihr einziger Wunsch bislang. Darüber hinaus beklagte sie sich über frühere familiäre Spannungen und Unsicherheiten in Bezug auf die Betreuung ihres Kindes. Von ihrem Lebensgefährten, dem Kindesvater, hatte sie keinerlei Unterstützung erwartet.
Autopsie folgt noch
Die genaue Todesursache von Melek soll nun durch eine weitere Obduktion geklärt werden. Neben dieser wird auch ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob die Mutter zum Tatzeitpunkt noch unter dem Einfluss des Geburtsvorgangs gestanden haben könnte. Die polizeilichen Ermittlungen laufen derweil mit Hochdruck weiter.
Trotz der Schwere der Vorwürfe gilt für die inhaftierte Mutter die Unschuldsvermutung, solange die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.
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