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STERBEHILFE

Beihilfe zum Suizid in Österreich legal

Euthanasia
FOTO: (iStock/Zerbor)

In Österreich ist das Gesetz in Kraft getreten, mit welchem Beihilfe zum Selbstmord für unheilbar kranke oder schwer chronisch kranke Menschen ermöglicht wird.

Die Behörden weisen darauf hin, dass diese Praxis streng reguliert sei. So ist die Beihilfe zum Suizid auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke erwachsene Personen beschränkt, von denen angenommen wird, dass sie unverhältnismäßig stark leiden, um am Leben zu bleiben. Minderjährige Kinder und Menschen mit psychischen Erkrankungen haben keinen Zugang zu dieser Option, schreibt „Vatican News“.

Der Vorsitzende der römisch-katholischen Bischofskonferenz und Erzbischof von Salzburg, Mons. Franz Lackner, warnte im Namen der österreichischen römisch-katholischen Bischöfe, dass dieses Gesetz nicht akzeptabel sei. Die Bischöfe sind äußerst besorgt darüber, dass das Gesetz verabschiedet wurde.

Die österreichische Bischofskonferenz verurteile außerdem die manipulative Wortwahl im Gesetz, in dem es heißt, dass durch den (assistierten) Suizid „ein selbstbestimmtes Sterben in Würde“ ermöglicht werden solle, womit diese Regelung in Österreich oft begründet bzw. gerechtfertigt werde. Darüber hinaus befürchten die römisch-katholischen Bischöfe, dass durch dieses Gesetz in der Öffentlichkeit die Haltung verbreitet werde, dass „jede Behinderung oder Krankheit als Versagen empfunden wird, das nicht hingenommen werden kann“.

Nach Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Spanien und der Schweiz ist Österreich das sechste Land in Europa, das die aktive Sterbehilfe legalisiert hat.