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Bewaffnetes Gebet: Großeinsatz in Wiener Park

Softair
FOTO: LPD Wien

Ein Vorfall im Herderpark in Wien sorgte am Freitagnachmittag für Aufregung und einen Großeinsatz der Polizei. Ein Zeuge hatte einen Mann beobachtet, der mit einem Gewehr hantierte und sich dabei in einer Weise verbeugte, die an ein Gebet erinnerte. Da zunächst nicht feststand, ob es sich um eine echte Waffe handelte, wurden umgehend Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet.

Polizeieinsatz vor Ort

Mit entsprechender Vorsicht näherten sich die Einsatzkräfte dem Verdächtigen. Der 34-jährige russische Staatsbürger reagierte sofort auf das Erscheinen der Polizisten und legte das Gewehr unverzüglich ab. Bei der anschließenden Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich lediglich um ein Softair-Gewehr handelte – eine harmlose Nachbildung, die vorwiegend in Freizeitspielen Verwendung findet.

Die Beamten erkannten schnell, dass der Mann sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Nach einer amtsärztlichen Begutachtung wurde er in eine Klinik eingewiesen.

Was anfänglich als potenzielle Bedrohungslage eingestuft wurde, entpuppte sich letztlich als ungewöhnlicher Zwischenfall ohne ernsthafte Gefahr.

Rechtliche Situation für Softair-Waffen

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen: Das Führen von Softair-Waffen im öffentlichen Raum ist in Wien grundsätzlich verboten. Laut Waffengesetz gelten diese Nachbildungen als Schusswaffenimitate und dürfen außerhalb von befugten Schießstätten oder privaten Grundstücken nicht getragen werden.

Wie die Wiener Polizei betont, sind Softair-Waffen für Laien oft optisch nicht von echten Schusswaffen zu unterscheiden. Das führt regelmäßig zu Polizeieinsätzen, wie aktuelle Fälle in Wien zeigen.

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Verstöße können zu Anzeigen und Sicherstellung der Waffe führen, auch wenn keine Bedrohungsabsicht vorliegt.

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