Die Türkisen bringen eine drastische Bildungsreform auf den Weg: Ab 2026 gelten strengere Regeln für Bildungskarenz. Überraschend fallen staatliche Hilfen weg.
Die österreichische Regierung hat bedeutende Änderungen im Bereich der Bildungskarenz beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese Reformen wurden am 2. April 2025 verkündet und sind Teil umfassender Sparmaßnahmen sowie einer Reaktion auf die Effektivität der bisherigen Regelungen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer von den Türkisen erklärte, dass die neue Weiterbildungszeit das bisherige Modell der Auszeit ersetzen soll, um die Arbeitsstunden im Land zu erhöhen und die Qualifikationen der Arbeitnehmer zu verbessern.
Ein zentrales Element der Reform ist die Anhebung des Mindest-Stundenausmaßes für Weiterbildungen auf 20 Wochenstunden. Zudem müssen Studierende künftig 20 ECTS-Punkte anstatt der bisherigen acht erreichen. Diese Änderungen basieren auf Empfehlungen des Rechnungshofs und des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO). Für die Umsetzung dieser Neuerungen hat die Regierung ein jährliches Budget von maximal 150 Millionen Euro vorgesehen.
⇢ Einigung bei Budgetfahrplan der Bundesregierung
Umsetzung und Übergangsregelungen
Die Neugestaltung wird vor dem Sommer 2025 ausgearbeitet, mit einer Einführung zum 1. Januar 2026. Ab dem 1. April 2025 wird für neue Bildungskarenz- oder Bildungsteilzeitvereinbarungen kein staatliches Weiterbildungsgeld mehr ausgezahlt. Bestehende Regelungen sind von Übergangsbestimmungen betroffen: Wurde das Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld bis zum 31. März 2025 bezogen oder vom AMS bewilligt, bleibt der Anspruch für die genehmigte Dauer bestehen. Personen, die ihre Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit bis zum 28. Februar 2025 vereinbart haben, erhalten weiterhin finanzielle Unterstützung, sofern die Weiterbildung spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit können weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, jedoch ohne staatliche Unterstützung. Ein direkter Übergang von der Elternkarenz zur Bildungskarenz ist nicht mehr möglich, obwohl diese Möglichkeit zuletzt häufiger genutzt wurde. Für die Teilnahme an der Bildungskarenz ist eine mindestens einjährige Beschäftigung beim Arbeitgeber erforderlich, und die Ziele der Weiterbildung müssen schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden.
Das wöchentliche Stunden-Ausmaß wird ebenfalls erhöht.