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Strafenreform

Bis zu 6.000 Euro: Regierung plant härtere Tempo-Strafen

Bis zu 6.000 Euro: Regierung plant härtere Tempo-Strafen
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Österreichs Strafen für Temposünder steigen 2027 deutlich – und gelten erstmals überall gleich.

Ab dem Jahr 2027 werden Verkehrsstrafen in Österreich deutlich teurer und erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Die Bundesregierung plant eine umfassende Novellierung der Straßenverkehrsordnung, mit der die bislang von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Strafhöhen auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau angehoben werden sollen. Ergänzend dazu soll eine eigene Verordnung die neuen Anonymverfügungen regeln. Das Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen.

Den schärfsten Anstieg spüren jene, die es mit der Geschwindigkeit besonders genau nehmen. Wer mehr als 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss künftig mit Strafen zwischen 200 und 5.000 Euro rechnen – bisher lag die Mindeststrafe bei 150 Euro. Noch gravierender fallen die Konsequenzen bei massiven Tempoverstößen aus: Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb werden mit 400 bis 6.000 Euro geahndet, gegenüber bisher 300 bis 5.000 Euro.

Neue Anonymverfügungen

Auch die Anonymverfügungen bei Tempoüberschreitungen werden vereinheitlicht. Auf Freilandstraßen mit erlaubten 100 km/h kostet eine Überschreitung von bis zu 10 km/h künftig 50 Euro, bei 10 bis 20 km/h werden 80 Euro fällig, bei 20 bis 25 km/h 95 Euro und bei 25 bis 30 km/h 120 Euro.

Die neue Verordnung umfasst insgesamt mehr als 100 Delikte und soll ohne Begutachtungsverfahren direkt mit Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Konkrete Beispiele liegen bereits vor: Das Überfahren einer Sperrlinie wird künftig mit 95 Euro geahndet, das Missachten des Verkehrszeichens „Einfahrt verboten“ mit 110 Euro, wie die APA berichtet. Wer mit einem Fahrzeug vorschriftswidrig einen Radfahrstreifen benutzt, zahlt 80 Euro. Für das Nichtgewähren des freien Durchgangs für Fußgänger am Schutzweg werden österreichweit einheitlich 85 Euro fällig, für Falschparken ab 2027 generell 60 Euro.

Auch innerhalb von Ortschaften zieht die Kostenschraube an. Bei erlaubten 50 km/h und einer Überschreitung von bis zu 10 km/h werden künftig 60 Euro fällig, bei 10 bis 15 km/h sind es 80 Euro, bei 15 bis 20 km/h 105 Euro. Als Begründung für die Verschärfung verweist die Regierung auf die gestiegenen Unfallzahlen. Laut Statistik Austria war nicht angepasste Geschwindigkeit im Jahr 2025 bei mehr als 16 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Verletzten ursächlich. Bei rund einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle spielte überhöhte Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle.

„Die aktuellen Unfallzahlen zeigen klar, dass weiterer Handlungsbedarf besteht“, erklärte Mobilitätsminister Peter Hanke. Wer Verkehrsregeln missachte, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Einheitliche und konsequente Regeln könnten helfen, schwere Unfälle zu verhindern und Menschenleben zu schützen. „Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen. Damit muss endlich Schluss sein“, sagt der Sozialdemokrat.

Mehreinnahmen & Kritik

Für den Bundeshaushalt bringen die neuen Regelungen eine spürbare Mehrbelastung für Verkehrssünder – und entsprechende Mehreinnahmen für die öffentliche Hand. Der Bund rechnet mit rund 80 Millionen Euro zusätzlich. Für das laufende Jahr sind Einnahmen aus Verkehrsstrafen auf Bundesstraßen und Autobahnen in Höhe von insgesamt 249,1 Millionen Euro veranschlagt, wovon 92,8 Millionen Euro auf das Verkehrsministerium, 56,3 Millionen Euro auf das Innenministerium und rund 100 Millionen Euro auf die Asfinag entfallen.

Dem Verkehrsclub Österreich reichen die geplanten Maßnahmen allerdings nicht aus. Der VCÖ begrüßt zwar die Anhebung der Mindeststrafen als Schritt in die richtige Richtung, drängt aber auf weitergehende Konsequenzen. Schwere Tempovergehen sollten ins Vormerksystem einfließen, darüber hinaus spricht sich der Club für einkommensabhängige Strafen sowie verstärkte Kontrollen aus – insbesondere auf Freilandstraßen und in Wohngebieten.

„Die künftigen Mindeststrafen stehen in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit des Vergehens“, sagte VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk. Wer statt 50 km/h im Ortsgebiet 90 km/h fahre oder statt 100 km/h auf Freilandstraßen 150 km/h, sei eine Gefahr für das Leben anderer Menschen. Der VCÖ verweist auf den Anhalteweg: Bei 50 km/h steht ein Auto nach rund 23 Metern. Bei 90 km/h sind es bereits 59 Meter. An der 23-Meter-Marke ist der Wagen dabei immer noch rund 80 km/h schnell – ein Unterschied, der im Ernstfall über Leben und Tod entscheidet. „Wird eine Fußgängerin oder ein Fußgänger mit diesen Geschwindigkeiten angefahren, sind die Folgen fatal“, betont Schenk.

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KO KOSMO-Redaktion
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