Pendeln kostet – doch Kärnten federt die Last ab. Bis zu 825 Euro winken, wenn man die richtigen Voraussetzungen erfüllt.
Wer täglich zwischen Wohnort und Arbeitsstätte unterwegs ist und dabei seinen Hauptwohnsitz in Kärnten hat, kann über die Arbeitnehmerförderung des Landes einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 825 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass der Weg zur Arbeit mindestens zweimal pro Woche zurückgelegt wird und die einfache Strecke mindestens fünf Kilometer beträgt. Die Förderung kann rückwirkend für ein Jahr beantragt werden, wobei die konkrete Förderhöhe sowohl von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort als auch vom Einkommen abhängt.
Einkommensgrenzen & Bedingungen
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendelt, darf ein Jahresbruttogehalt von maximal 35.000 Euro nicht überschreiten – maßgeblich ist dabei das Einkommen des Vorjahres. Auch bereits erworbene Tickets für den öffentlichen Nahverkehr können in die Förderung einbezogen werden.
Für Pendler, die auf das eigene Auto angewiesen sind, gilt eine niedrigere Einkommensgrenze von 31.680 Euro; zudem muss nachgewiesen werden, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Bei einer Wegstrecke zwischen fünf und 20 Kilometern ist für Autofahrer zusätzlich ein Nachweis über die große Pendlerpauschale erforderlich. Den vollen Förderbetrag erhalten Arbeitnehmer nur dann, wenn sie an mindestens vier Tagen pro Woche pendeln.
Familienbonus & Fristen
Für Familien sieht die Berechnung besondere Erleichterungen vor: Bei Alleinverdienern wird das anrechenbare monatliche Einkommen um 300 Euro reduziert, für jedes Kind kommen weitere 150 Euro Abzug hinzu. Alleinerziehende profitieren ebenfalls von einem Abzug von 150 Euro pro Kind. Berücksichtigt werden dabei Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Die Antragsfrist für den Fahrtkostenzuschuss läuft bis zum 31. Oktober 2026.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.