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Sicherheitsvorschrift

Blinkendes Notbremslicht wird 2026 zur Pflicht

Blinkendes Notbremslicht wird 2026 zur Pflicht
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ab 2026 gilt in der EU eine neue Pflicht für Neuwagen – und sie könnte im Ernstfall Leben retten.

Mit dem Stichtag 7. Juli 2026 erreicht eine neue EU-Vorschrift ihre finale Umsetzungsphase: Blinkende Notbremslichter werden für neu genehmigte Fahrzeugmodelle verpflichtend. Das System – offiziell als „Emergency Stop Signal“ (ESS) bezeichnet – erkennt selbständig, wenn ein Fahrer stark abbremst, und aktiviert in diesem Moment ein schnelles Blinkintervall. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer sollen dadurch früher auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht werden und gewinnen wertvolle Sekunden zur Reaktion.

Hintergrund ist die EU-Verordnung zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit (2019/2144), die bereits seit Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gilt und eine Vielzahl moderner Assistenzsysteme vorschreibt. Das blinkende Notbremslicht ist somit kein völlig neues System, sondern Teil eines bereits eingeführten Sicherheitsstandards, der bis 2026 vollständig umgesetzt wird.

Die Regelung betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die nach den jeweiligen Stichtagen neu typgenehmigt oder erstmals zugelassen werden. Für Besitzerinnen und Besitzer älterer Modelle besteht keine Nachrüstpflicht. Wer das System dennoch in sein Fahrzeug einbauen lassen möchte, hat in vielen Fällen die Möglichkeit, dies über eine Fachwerkstatt zu tun.

Neue Typgenehmigung

Ohne blinkendes Notbremslicht – und weitere vorgeschriebene Fahrerassistenzsysteme – erhalten neue Fahrzeugmodelle künftig keine Typgenehmigung mehr. Zu den ebenfalls verpflichtenden Systemen gehören Notbremsassistenten mit Erkennung von Fußgängern und Radfahrern sowie Spurhalte- und Aufmerksamkeitsassistenten. Diese Technologien sind bereits seit 2024 EU-weit vorgeschrieben und sollen die Zahl schwerer Unfälle deutlich reduzieren.

Studien zeigen, dass das blinkende Notbremslicht die Reaktionszeit des nachfolgenden Fahrers um rund 0,2 Sekunden verkürzen kann. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h entspricht das einer zusätzlichen Reaktionsstrecke von etwa 4,4 Metern – ein Unterschied, der im Ernstfall über einen Auffahrunfall entscheiden kann.

Technische Auslösung

Ausgelöst wird das System, sobald ein Fahrzeug bei höherer Geschwindigkeit – in der Regel über 50 km/h – stark verzögert oder das ABS eingreift. In diesem Fall beginnen die Bremslichter oder Blinker automatisch schnell zu blinken, um nachfolgende Fahrer zu warnen. Sobald sich die Situation normalisiert, deaktiviert sich das System wieder selbstständig.

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KO KOSMO-Redaktion
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