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VERFASSUNGSGERICHT

Bosnien entscheidet heute über Todesstrafe in der Verfassung der Republika Srpska

(FOTO: zVg.)

Das bosnisch-herzegowinische Verfassungsgericht wird heute darüber entscheiden, ob die Todesstrafe in der Verfassung der Republika Srpska verfassungskonform ist.

Auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung des Verfassungsgerichts Bosnien-Herzegowinas steht heute der 11. Artikel, Paragraph 2 der RS-Verfassung.

Auf Anfrage des Delegiertenklubs der Bosniaken im Volksrat der Republika Srpska wird dies auf Verfassungskonformität geprüft. Laut Verfassung der Republika Srpska kann man die Todesstrafe im Falle von schweren Straftaten verhängen.

Der Delegiertenklub der Bosniaken argumentiert, dass die Todesstrafe in der Verfassung der Republika Srpska nicht nur gegen die Verfassung Bosnien-Herzegowinas verstoße, sondern auch internationale Verpflichtungen infrage stelle, die das Land gegenüber der Europäischen Menschenrechtskonvention innehabe.

Internationale Kritik
Dass die Todesstrafe auch heute noch in einer der Verfassungen Bosnien-Herzegowinas verankert ist, wird bereits seit Jahren von internationalen Organisationen kritisiert. Unter anderem wird beanstandet, dass man damit dem Image des gesamten Landes schade, auch wenn die Republika Srpska „nur“ eine von mehreren Entitäten darstelle.