Eine gesetzliche Lücke, die Kriminellen jahrelang nutzte – Bosnien und Herzegowina zieht nun die Konsequenzen.
Bosnien und Herzegowina schließt mit den nun verabschiedeten Gesetzesänderungen eine bestehende rechtliche Lücke: Bislang war die Nutzung von Prepaid-SIM-Karten ohne Registrierung möglich – ein Umstand, der Ermittlungen in der Praxis erheblich erschwerte oder mitunter gänzlich verhinderte. Da bei Prepaid-Tarifen kein formelles Vertragsverhältnis besteht, stießen Sicherheits- und Justizbehörden bei der Identifizierung von Personen, die Telekommunikationsdienste zur Begehung von Straftaten nutzten, regelmäßig an ihre Grenzen.
Ministers Klare Ansage
Die Änderungen zielen darauf ab, die Ermittlungskapazitäten der Behörden zu stärken – bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Privatsphäre. Kommunikationsminister Forto betonte, die Maßnahme greife nicht in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein. „Wir führen keine Überwachung von Kommunikationsinhalten ein, sondern eine Identifikationspflicht für Nutzer – so wie es bei Postpaid-Verträgen bereits der Fall ist“, sagte er und sprach die Hoffnung aus, das Gesetz möge das parlamentarische Verfahren rasch durchlaufen.

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Fristen & Verfahren
Das Gesetz legt zudem konkrete Umsetzungsfristen fest. Die Regulierungsbehörde für Kommunikation ist verpflichtet, binnen sechs Monaten eine untergesetzliche Regelung zu erlassen, die das Registrierungsverfahren im Detail ausgestaltet. Den Betreibern wird eine Frist von 18 Monaten eingeräumt, um alle bestehenden Prepaid-Nutzer zu erfassen.
Erst nach Ablauf dieser Frist sind sie gehalten, den Dienst für nicht registrierte Nutzer einzustellen.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es von beiden Kammern der Parlamentarischen Versammlung Bosnien und Herzegowinas angenommen werden.