Die finanzielle Eintrittskarte nach Bosnien bleibt unverändert: Wer die Grenze passiert, muss weiterhin 150 Konvertible Mark pro Tag vorweisen können.
Für Einreisende nach Bosnien und Herzegowina bleibt die finanzielle Hürde konstant. Auch im Jahr 2026 müssen Ausländer bei der Einreise einen Mindestbetrag von 150 Konvertiblen Mark pro Aufenthaltstag nachweisen können. Diese Regelung, die seit Jahren unverändert gilt, soll den Lebensunterhalt während des Aufenthalts sowie die Ausreise aus dem Land absichern.
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Finanzielle Details
Der festgelegte Betrag deckt auch die notwendigen Mittel für den Gesundheitsschutz ab, wie aus dem Entscheidungsentwurf hervorgeht. Reisenden steht es frei, anstelle der heimischen Währung einen entsprechenden Gegenwert in einer anderen konvertierbaren Währung mitzuführen. Die Beibehaltung des Mindestbetrags von 150 KM pro Tag setzt damit eine langjährige Praxis in der bosnischen Einreisepolitik fort.
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