Die EU-Finanzminister haben am Dienstag in Brüssel offiziell das Defizitverfahren gegen Österreich eingeleitet. Der Grund: Die Schuldenquote des Landes beträgt 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und überschreitet damit deutlich die in den EU-Regularien festgelegte Obergrenze von drei Prozent.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) kündigte an, dass zur Defizitreduzierung sowohl Einsparungen bei den Staatsausgaben als auch Erhöhungen auf der Einnahmenseite notwendig seien. Der Minister unterstrich, dass die Konsolidierung des Budgets nicht nur aufgrund europäischer Vorgaben erfolge, sondern vor allem im eigenen Interesse Österreichs liege, da die aktuelle Schuldenlast nicht tragfähig sei.
„Wir geben das Geld lieber für Kindergärten und für Gesundheit und Pflege aus und nicht für hohe Zinszahlungen“, so Marterbauer. Er räumte ein, dass die Bevölkerung die staatlichen Sparmaßnahmen zu spüren bekommen werde, bezeichnete dies jedoch als „notwendige Sanierung“.
Beschlossene Maßnahmen
Die österreichische Regierung hat bereits Schritte zur Defizitreduzierung unternommen. „Wir haben die entsprechenden Beschlüsse schon im Nationalrat mit dem Doppelbudget gefasst“, erklärte Marterbauer. Der Finanzminister zeigte sich optimistisch, dass Österreich „auf sehr gutem Weg“ sei, das Defizit wie vorgesehen zu verringern. Er betonte zudem, dass ihn das Verfahren nicht beunruhige, da „alle Beschlüsse, die das Budget betreffen, in Österreich und nicht in Brüssel gefällt werden“.
Konkret sieht das Doppelbudget Einsparungen bei den Ausgaben für Verwaltung, Förderungen und Sachleistungen vor. Auf der Einnahmenseite plant die Regierung Erhöhungen bei der Tabaksteuer, der Mineralölsteuer sowie der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Diese Maßnahmen dürften besonders Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen sowie Autofahrer und Raucher spürbar treffen.
Bis 2028 sollen durch die Konsolidierungsmaßnahmen jährlich steigende Einsparungen und Mehreinnahmen erzielt werden. Für das laufende Jahr sind 6,4 Milliarden Euro vorgesehen, 2025 bereits 8,7 Milliarden Euro. Laut Finanzministerium sollen zentrale Bereiche wie Gesundheit, Pflege und Bildung möglichst geschont werden, jedoch sind auch dort Effizienzsteigerungen und strukturelle Anpassungen nicht auszuschließen.
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Das nun eingeleitete Defizitverfahren ist auf einen Zeitraum bis 2028 angelegt. In diesem Rahmen werden die EU-Kommission und die österreichische Regierung gemeinsam einen Fahrplan zum Abbau der Staatsschulden erarbeiten. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Sparziele drohen Österreich theoretisch finanzielle Sanktionen – ein Schritt, zu dem es in der Geschichte der EU-Defizitverfahren allerdings noch nie gekommen ist.
Für Österreich handelt es sich um das zweite Verfahren dieser Art; das erste wurde infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 eröffnet.
Europäischer Kontext
Österreich steht mit seinen Budgetproblemen nicht allein da. Im Juni 2024 hat die EU-Kommission gegen sieben weitere Mitgliedstaaten Defizitverfahren eingeleitet. Betroffen sind unter anderem die wirtschaftlichen Schwergewichte Frankreich und Italien – die zweit- und drittgrößten Volkswirtschaften der Europäischen Union.
Auch gegen Belgien, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Rumänien wurden entsprechende Verfahren in Gang gesetzt.