Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat am Montag seine Haftstrafe angetreten. Gegen 13 Uhr erschien er in der Justizanstalt Innsbruck, dem sogenannten „Ziegelstadl“, wie die Tiroler Tageszeitung berichtete.
Zuvor herrschte Unklarheit über den genauen Zeitpunkt seines Haftantritts. Die Haftaufforderung war seinen Rechtsvertretern bereits am 2. Mai zugestellt worden, Grasser selbst erhielt sie jedoch erst am 7. Mai. Dadurch standen sowohl der 2. als auch der 7. Juni als mögliche Antrittstermine im Raum.
Verkürzte Haftzeit
Im BUWOG-Verfahren (Privatisierungsprozess bundeseigener Wohnungen) wurde Grasser zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings könnte sein Gefängnisaufenthalt deutlich kürzer ausfallen als erwartet. Durch eine Gesetzesnovelle zur elektronischen Fußfessel, die ab September wirksam wird, besteht die Möglichkeit, dass er bereits nach drei Monaten in den Hausarrest überwechseln kann.
Die neuen Bestimmungen erlauben einen Antrag auf Fußfessel bereits 24 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende.
Neue Regelungen
Bei Grassers vierjähriger Strafe wäre somit eine Entlassung aus der Haftanstalt nach zwei Jahren möglich. Seine Anwälte könnten den entsprechenden Antrag schon im August einreichen, wodurch er theoretisch ab 1. September die Justizanstalt verlassen könnte.
Die reformierten Regelungen sehen zudem erweiterte Bewegungsspielräume für Personen mit elektronischer Fußfessel vor. Auch fallen künftig generalpräventive Begründungen weg, die bisher zur Ablehnung eines Fußfessel-Antrags führen konnten, etwa wenn die Maßnahme als unzureichende Abschreckung für potenzielle Straftäter angesehen wurde.
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