Was macht man wenn Pakete nicht ankommen? Dürfen Zusteller das Paket einfach vor die Tür stellen? Leider klappt es ausgerechnet zu Weihnachten oft nicht mit der reibungslosen Zustellung. Zusätzlich zum Vorweihnachtsstress, kommt dann die Suche nach dem verlorenen Paket.
Doch was passiert eigentlich, wenn etwas mit der Bestellung schief läuft? Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) trägt grundsätzlich das Unternehmen, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde, die Haftung in solchen Fällen.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn das Paket auf ausdrücklichen Wunsch mit einem anderen Versanddienstleister verschickt wurde. Beispielsweise mit der Österreichischen Post zu einer Abholstation, statt dem Zustelldienst von Amazon direkt nach Hause. In diesem Fall kann der Kunde Schadenersatz vom Lieferdienst verlangen, falls das Paket nicht zugestellt wird oder in beschädigtem Zustand eintrifft.
Vorsicht bei Abstellgenehmigung
Wenn das Paket jedoch vor der Wohnungstür oder auf der Terrasse abgestellt wird und daraufhin verloren geht oder beschädigt wird, liegt die Haftung beim Verkäufer. Wenn man dem Versandunternehmen eine Abstellgenehmigung erteilt hat, weil man sich den Weg zum Abholshop ersparen will, trägt man selbst das Risiko dafür. Die Österreichische Post gewährleistet hier besondere Sicherheit, da sie zwingend an eine festgelegte Abgabestelle liefern muss.
Paketzusteller soll in Österreich als Mangelberuf gelten
Rückgabe bei Verspätung
Insbesondere zu Weihnachten ist es ärgerlich, wenn online bestellte Geschenke erst nach den Feiertagen ankommen. Wenn absehbar ist, dass das Paket nicht rechtzeitig ankommt, ist es besser, nach alternativen Geschenken im „normalen“ Handel zu suchen. Die bestellte Ware kann nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden. Der Käufer erhält dann eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Die Kosten für den Rückversand müssen in der Regel vom Käufer getragen werden. Falls die Firma den Verbraucher jedoch nicht über diese Regelung informiert hat, ist sie verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen. Es ist wichtig, dass die zurückgesendete Ware beim Unternehmer unversehrt eintrifft. Dabei bedeutet „unversehrt“ nicht unbedingt, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden muss.
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