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ÜBERGANGSZEIT

Das müssen Pensionisten jetzt beachten! Österreichs neue Regelung mit Bosnien und Serbien!

FOTO: iStock/Miguel Angel Flores
FOTO: iStock/Miguel Angel Flores

Österreich, Bosnien und Herzegowina und Serbien haben eine Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch von Pensionshöhen und Sterbedaten getroffen. In der Übergangszeit müssen bosnische PensionistInnen weiterhin eine Lebensbestätigung einreichen, bevor das digitale System 2025 vollständig umgesetzt wird.

Am 29. Oktober 2024 unterzeichneten Österreich sowie Bosnien und Herzegowina eine bilaterale Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch von Pensionshöhen und Sterbedaten. Ebenso wurde eine ähnliche Vereinbarung mit Serbien getroffen. Diese Vereinbarungen sollen die Feststellung und Auszahlung der österreichischen Pensionen für Pensionist*innen in beiden Ländern vereinfachen und beschleunigen. Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu minimieren und die Prozesse effizienter zu gestalten. Die technische und praktische Umsetzung des Systems wird jedoch noch bis Ende 2025 andauern.

Übergangszeit

In der Übergangszeit müssen die in Bosnien und Herzegowina sowie Serbien wohnhaften Pensionist*innen weiterhin eine amtlich beglaubigte Lebensbestätigung vorlegen. Diese Maßnahme gilt vorerst für das Jahr 2025 und voraussichtlich auch noch für 2026, um sicherzustellen, dass die österreichischen Pensionen korrekt ausgezahlt werden können.

Verwaltungsaufwand reduzieren

Der elektronische Datenaustausch wird langfristig dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Länder erheblich zu reduzieren. Die automatische Übermittlung von Pensionshöhen und Sterbedaten wird die Prozesse effizienter gestalten und Fehlerquellen minimieren. Gleichzeitig wird der digitale Sterbedatenabgleich Rückforderungen und Überbezahlungen schneller ermöglichen und potenziellen Sozialbetrug verhindern.

Die Vereinbarungen mit Bosnien und Serbien markieren einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Pensionsversicherung. Obwohl die Übergangsphase für die Pensionist*innen noch zusätzliche Anforderungen mit sich bringt, wird der Umstieg auf digitale Prozesse langfristig eine Vereinfachung und Beschleunigung der gesamten Verwaltung ermöglichen.