Das Bundesverwaltungsgericht reduziert die Strafe gegen die Österreichische Post auf 16 Millionen Euro. Doch die Post gibt nicht auf und zieht weiter vor Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine bedeutende Entscheidung im langjährigen Rechtsstreit um Datenschutzverletzungen der Österreichischen Post AG getroffen. Es bestätigte eine hohe Geldstrafe wegen unrechtmäßiger Verarbeitung parteipolitischer Präferenzen von Kunden, die gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß. Die Strafe, ursprünglich von der Datenschutzbehörde auf 18 Millionen Euro festgesetzt, wurde auf 16 Millionen Euro reduziert.
Einspruch der Post
Die Österreichische Post, ein Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, hatte gegen diese Strafe Einspruch erhoben. Sie argumentierte, dass die Datenverarbeitung nicht in dem von der Behörde behaupteten Umfang illegal gewesen sei. Trotz dieser Einwände bestätigte das Gericht die wesentlichen Vorwürfe, entschied jedoch, die Strafe um zwei Millionen Euro zu senken.
Weitere Schritte
Der Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Post hat angekündigt, den Verwaltungsgerichtshof einzuschalten, um die Entscheidung weiter überprüfen zu lassen. Es bleibt offen, ob die Strafe in der endgültigen Instanz bestätigt oder nochmals angepasst wird.
Es bleibt offen, ob die Strafe in der endgültigen Instanz bestätigt oder nochmals angepasst wird.
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