In der Europäischen Union zeichnet sich eine Einigung im Streit um die sogenannte Chatkontrolle ab. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, die vom Europaparlament verlangten Einschränkungen zu akzeptieren und eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln wieder einzuführen. Diese soll bestimmten Online-Kommunikationsdiensten erneut erlauben, unverschlüsselte private Nachrichten freiwillig und automatisiert nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen.
Der formelle Beschluss der EU-Staaten steht allerdings noch aus. Er soll in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden, das nach Angaben aus Diplomatenkreisen am Donnerstag, dem 23. Juli, abgeschlossen werden soll. Erst danach kann die ausgelaufene Übergangsregelung reaktiviert werden und bis zum 3. April 2028 gelten.
Das Europaparlament hatte am 9. Juli Änderungen an der Position des Rates beschlossen. Eine Mehrheit von 314 Abgeordneten stimmte zwar dafür, die Ratsposition vollständig abzulehnen, 276 votierten dagegen und 17 enthielten sich. Da in der zweiten Lesung jedoch eine absolute Mehrheit von 360 Abgeordneten notwendig gewesen wäre, scheiterte der Ablehnungsantrag. Gleichzeitig setzte das Parlament Einschränkungen zum Schutz verschlüsselter Kommunikation durch, denen die Mitgliedstaaten nun zustimmen wollen.
Politischer Druck
Dem Kompromiss vorausgegangen war erheblicher politischer Druck – unter anderem aus der EVP-Fraktion im Europaparlament sowie aus Deutschland und weiteren Mitgliedstaaten. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hatten Bundeskanzler Friedrich Merz, Innenminister Alexander Dobrindt und das deutsche Bundeskriminalamt das Fehlen einer europäischen Rechtsgrundlage für die freiwillige Suche nach Missbrauchsmaterial kritisiert.
Auf der anderen Seite stehen Datenschützer, die das flächendeckende Durchsuchen privater Kommunikation seit Jahren als anlasslose Massenkontrolle ablehnen. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden warnten bereits im Oktober 2023 vor einer unverhältnismäßigen Überwachung. In einer weiteren Entschließung vom 17. April 2026 forderte die Datenschutzkonferenz die EU-Gesetzgeber ausdrücklich auf, einer anlasslosen Massenüberwachung durch Chatkontrollen endgültig eine Absage zu erteilen.
Mit der geplanten Ausnahmeregelung könnten Anbieter wie Microsoft bei Outlook, Google bei Gmail oder Meta bei Instagram ihre Dienste erneut freiwillig mit automatisierten Systemen nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder Hinweisen auf die Kontaktanbahnung zu Kindern durchsuchen. Es handelt sich um eine Erlaubnis und nicht um eine gesetzliche Verpflichtung zum Scannen.
Die Anbieter müssen dabei eine menschliche Aufsicht über die eingesetzten Systeme sicherstellen. Eine ausdrückliche Pflicht zur menschlichen Bestätigung vor der Weiterleitung gilt insbesondere dann, wenn es sich um bislang nicht als Missbrauchsmaterial identifizierte Inhalte oder um mögliche Fälle der Kontaktanbahnung zu Kindern handelt. Die pauschale Behauptung, jeder technisch erkannte Treffer müsse ausnahmslos vor einer Meldung von einem Menschen bestätigt werden, wäre daher zu weitgehend.
Ausdrücklich ausgenommen werden sollen Kommunikationsinhalte, auf die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet wird, bereits angewendet wurde oder künftig angewendet werden soll. Damit sollen nicht nur fertig verschlüsselte Nachrichten geschützt sein, sondern auch Inhalte, die sich noch vor dem Versand im Verschlüsselungsprozess befinden.
Diese Formulierung schließt insbesondere das sogenannte Client-Side-Scanning aus. Dabei würde eine Software Nachrichten, Fotos oder Videos direkt auf dem Smartphone oder Computer kontrollieren, bevor die Inhalte verschlüsselt und verschickt werden. Unter der bis zum 3. April 2026 geltenden Übergangsregelung war ein solches Vorgehen nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Künftig sollen derartige Vorabkontrollen bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation nicht von der Ausnahme erfasst sein.
Metsolas Wende
Die Verhandlungen über eine Verlängerung waren im Frühjahr zunächst gescheitert. Das Europaparlament hatte sich am 11. März zwar grundsätzlich für eine kürzere und deutlich eingeschränkte Fortsetzung ausgesprochen. Da sich Parlament und Rat anschließend nicht einigen konnten, lehnte das Parlament den Vorschlag am 26. März in erster Lesung ab. Die bisherige Übergangsregelung lief deshalb am 3. April 2026 aus.
Eine überraschende Wende brachte EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola am 18. Juni. Bei einer Ansprache vor dem Europäischen Rat erklärte sie, es sei an der Zeit, bei der Übergangsregelung wieder voranzukommen und nach einer politischen Einigung in zweiter Lesung zu suchen. Ihr Vorstoß war umstritten, weil das Parlament den Verlängerungsvorschlag wenige Monate zuvor ausdrücklich abgelehnt hatte.
Der Rat der EU-Staaten beschloss daraufhin am 2. Juli eine neue Position in erster Lesung und übermittelte sie dem Europaparlament. Die EVP-Fraktion beantragte ein Eilverfahren, damit das Parlament noch vor der Sommerpause darüber abstimmen konnte.
Bei der Abstimmung am 9. Juli unterstützte eine einfache Mehrheit der Abgeordneten zunächst die vollständige Ablehnung der Ratsposition. Diese Mehrheit reichte im zweiten Durchgang des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens jedoch nicht aus, weil für eine Ablehnung oder Änderung die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Europaparlaments erforderlich war.
Das Parlament nahm schließlich Änderungen an der Ratsposition an, mit denen Ende-zu-Ende-verschlüsselte sowie zur Verschlüsselung bestimmte Kommunikation vom Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Die EU-Staaten haben sich nun nach Angaben mehrerer Diplomaten darauf verständigt, diese Änderungen zu akzeptieren. Damit ist eine politische Einigung erreicht, formal in Kraft ist die Regelung aber erst nach dem abschließenden Beschluss und ihrer Veröffentlichung.
Langfristig strebt die EU weiterhin eine dauerhafte gesetzliche Regelung an, die festlegt, welche Maßnahmen Online-Plattformen im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs ergreifen dürfen oder ergreifen müssen. Die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU-Staaten und dem Europaparlament über diesen umfassenderen Gesetzestext dauern weiterhin an.
Erst wenn beide Institutionen auch dabei eine endgültige Einigung erzielen, können die dauerhaften Regeln in Kraft treten und die nun geplante Übergangslösung ablösen.