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Überwachungsdebatte

Streit um Chatkontrolle: Kinderschutz oder Massenüberwachung?

Streit um Chatkontrolle: Kinderschutz oder Massenüberwachung?
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein umstrittener Parlamentsbeschluss, scharfe Kritik und ein Vergleich mit der DDR – die Chatkontrolle sorgt erneut für Aufruhr.

Die politischen Verhandlungen zur sogenannten Chatkontrolle gehen bereits im September in die nächste Runde. Auslöser des neuerlichen Streits ist das Auslaufen einer Ausnahmeregelung im Frühjahr, nach dem die laufenden Gespräche über eine dauerhafte Lösung in einem rechtlichen Vakuum versandeten. In der vergangenen Woche verabschiedete das Parlament die Entscheidung im Eilverfahren unter chaotischen Bedingungen – ein Vorgehen, das Kritiker offen als „Trickserei“ bezeichnen.

Die Warnungen gehen dabei weit: Manche ziehen Vergleiche zu Überwachungsapparaten wie jenem Chinas oder der ehemaligen DDR. Während Befürworter in dem Beschluss ein klares Signal für den Kinderschutz sehen, herrscht auf der anderen Seite tiefe Verunsicherung. Hintergrund der Chatkontrolle ist der Umstand, dass jede Sekunde zwei Bilder oder Videos mit kinderpornografischem Inhalt im Netz geteilt werden – und Tätern damit das Handwerk gelegt werden soll.

Kritik & Datenschutz

Datenschützer und IT-Sicherheitsforscher sehen in der Chatkontrolle hingegen eine „Schwächung unseres Grundrechts auf Privatsphäre“ und haben sich in einer gemeinsamen Initiative dagegen positioniert. Auch zahlreiche EU-Abgeordnete halten die anlasslose Massenüberwachung von E-Mails und Videos für zu fehleranfällig.

Konkret bedeuten die jüngsten Abstimmungen, dass über Smartphones oder Computer versendete Nachrichten – etwa über Dienste wie Google oder Skype – sehr wahrscheinlich bald wieder automatisch gescannt werden können. Für Nutzerinnen und Nutzer ist jedoch eines zentral: Weder die großen US-amerikanischen Anbieter noch die EU lesen Nachrichten auf WhatsApp mit. Verschlüsselte Kommunikation über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Telegram war vom Scanning noch nie betroffen – und daran ändert sich auch jetzt nichts.

Offene EU-Entscheidung

Wie es konkret weitergeht, liegt nun bei den 27 EU-Mitgliedstaaten. Ob diese den Änderungen zur Übergangsregelung zustimmen, ist derzeit noch offen. Sollten sie es tun, würde die Verlängerung vorerst bis 2028 gelten.

Fraktionsübergreifend mehren sich im EU-Parlament allerdings die Stimmen, die eine rasche, dauerhafte und zukunftsfähige Lösung für den digitalen Raum einfordern.

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KO KOSMO-Redaktion
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