Mit gezückter Airsoft-Pistole gegen Kinder – ein 62-jähriger Deutscher sorgte in Tirol für einen Polizeieinsatz und rechtfertigte seine Drohgebärde mit einem fragwürdigen Motiv.
Ein 62-jähriger Mann hat am Freitag in Kramsach (Bezirk Kufstein, Tirol) für Aufregung gesorgt, als er mit einer Airsoft-Pistole (Druckluftwaffe) auf eine Gruppe von fünf Kindern zielte. Zwei der Minderjährigen, zwölf und 13 Jahre alt, alarmierten die Polizei und berichteten, dass ein älterer Herr sie zunächst beobachtet und dann wortlos eine schwarze Pistole auf sie gerichtet habe.
📍 Ort des Geschehens
Die Beamten konnten den Verdächtigen rasch ausfindig machen. Bei seiner Befragung zeigte sich der deutsche Staatsbürger wenig einsichtig. Er rechtfertigte sein Verhalten damit, dass die Kinder seinem Fahrzeug zu nahe gekommen seien, weshalb er zum „Spielzeug“ gegriffen habe.
⇢ Blutige Eskalation: 26-Jähriger rastet bei Freunden völlig aus
Waffenverbot verhängt
Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Einsatzkräfte zwei Airsoft-Waffen samt dazugehöriger Munition und Gaskapseln sicher.
Gegen den Mann wurde umgehend ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und gilt bis zur endgültigen Entscheidung der zuständigen Behörde.
Rechtslage zu Airsoft-Waffen
Airsoft-Waffen gelten in Österreich als Druckluftwaffen und unterliegen keiner Registrierungspflicht, sofern ihre Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt. Bei höherer Energie werden sie als Waffen im Sinne des Waffengesetzes klassifiziert und dürfen nur von Personen ab 18 Jahren besessen werden. Im Fall einer Bedrohung kann die Polizei jedoch unabhängig von der Energieklasse ein vorläufiges Waffenverbot aussprechen.