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Sicherheit, Lärm, Awareness

Diese Änderungen treten in Wien ab Juli in Kraft!

Diese Änderungen treten in Wien ab Juli in Kraft!
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Wien verschärft die Regeln für Konzerte, Feste und Clubs – und stellt Veranstalter ab Juli vor neue Pflichten.

Ab dem 1. Juli gelten in Wien für Veranstaltungen aller Art – ob Konzert, Fest oder Klubbetrieb – neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Die Stadt hat das Veranstaltungsgesetz novelliert und verfolgt damit mehrere Ziele gleichzeitig: das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher soll gestärkt, Umweltauflagen verschärft und der Lärmschutz verbessert werden. Neben den sicherheitsrelevanten Neuerungen rückt die Stadtregierung auch ökologische Aspekte stärker in den Vordergrund – Veranstalter werden künftig strengeren Anforderungen in Bezug auf Müllvermeidung und nachhaltiges Veranstaltungsmanagement unterliegen.

Schutz & Awareness

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Novelle liegt beim Schutz von Frauen und anderen Gästen. Wer eine Veranstaltung mit einer Kapazität von mindestens 300 Personen ausrichtet, ist verpflichtet, ein Sicherheits- und Awareness-Konzept vorzulegen sowie eine verantwortliche Ansprechperson zu benennen. Mit wachsender Besucherzahl steigen die Anforderungen an die Veranstalter entsprechend an.

Die Stadt betont, dass bereits das vorgeschriebene Mindestkonzept konkrete Maßnahmen beinhaltet, die bei Bedarf ausgebaut werden können. Der zugehörige Leitfaden der Veranstaltungsbehörde soll ab Mitte Juni verfügbar sein.

Das verpflichtende Awareness-Konzept muss laut Novelle Zuständigkeiten und Kommunikationswege klar definieren sowie eine Awareness-Rettungskette mit Auslösemechanismen und Notfallmaßnahmen festlegen. Je nach Besucherzahl müssen speziell geschulte Awareness-Beauftragte bestellt werden. Zur Verbesserung der Sicherheit vor Ort schreibt die Novelle zudem vor, dass Veranstaltungsstätten für ausreichend Beleuchtung bei WC-Anlagen in Freibereichen sowie in schwer einsehbaren Bereichen wie Gebüschgruppen sorgen müssen.

Die Stadtregierung will die Umsetzung der neuen Vorgaben aktiv überwachen. Veranstaltungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) kündigt Kontrollen an, um die Einhaltung sicherzustellen. Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sieht darin einen „neuen Standard“.

Vorgestellt wurden die neuen Regelungen im Wiener Klub Loft – einem Veranstaltungsort, der bereits seit Jahren freiwillig auf Awareness-Maßnahmen setzt. Die Betreiber begrüßen die gesetzliche Neuregelung und berichten aus eigener Erfahrung, dass der damit verbundene Mehraufwand durch eine bessere Atmosphäre und eine loyale Stammgästeschaft mehr als ausgeglichen werde.

Anrainer-Konflikt

Die Novelle bringt auch Klarheit in den seit Langem schwelenden Konflikt zwischen Veranstaltern und Anrainern. Etablierte Spielstätten, die seit Jahrzehnten in Betrieb sind, sollen nicht gezwungen werden, ihren Betrieb an neu entstandene Wohnsiedlungen in ihrer Umgebung anzupassen. Davon profitieren unter anderem bekannte Standorte wie die Arena oder das Praterstadion.

Für temporäre Veranstaltungen im Freien hingegen kündigt die Stadt strengere Maßstäbe an – ein Schritt, der angesichts der zuletzt deutlich gestiegenen Zahl solcher Open-Air-Partys als überfällig gilt.

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KO KOSMO-Redaktion
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