Muscheln, Sand und sogar Sonnencreme können im Urlaub zu teuren Souvenirs werden. Der ÖAMTC warnt vor strengen Ausfuhrverboten und drastischen Strafen.
Urlauber sollten bei Mitbringseln vorsichtig sein. Nicht jedes Souvenir darf problemlos im Koffer nach Hause transportiert werden. Der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) macht nun auf die rechtlichen Einschränkungen aufmerksam, die bei der Heimreise beachtet werden müssen.
Hier musst du besonders aufzupassen
Wer seinen Urlaub an europäischen Küsten verbringt, sollte auf das Sammeln von Muscheln und Sand verzichten. In beliebten Urlaubsländern ist die Ausfuhr dieser Naturmaterialien untersagt. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass in Frankreich beispielsweise Geldstrafen von bis zu 150.000 Euro drohen, wenn Urlauber geschützte Pflanzen von Küstenregionen oder aus Berggebieten mitnehmen.
Italien
Laut Schifffahrtsgesetz ist das Sammeln von Sand und Muscheln verboten. Die Strafen können regional unterschiedlich hoch ausfallen – auf Sardinien etwa bis zu 3.000 Euro.
Kroatien
So verlockend Muscheln, Steine oder Sand auch sind – in Kroatien stehen viele Meerestiere unter Schutz. Ihre Ausfuhr ist illegal und kann hohe Strafen nach sich ziehen. Auch für Trüffel gilt: Nur mit Genehmigung dürfen sie ausgeführt werden.
Griechenland
Archäologische Fundstücke, auch selbst gesammelte Steine bei Ausgrabungsstätten, dürfen ohne Genehmigung nicht mitgenommen werden.
Frankreich
Zum Schutz der Küsten ist das Mitnehmen von Sand, Muscheln und Steinen verboten. Auch geschützte Pflanzen – etwa an Stränden oder in Nationalparks – dürfen nicht gesammelt werden. Verstöße können mit bis zu 150.000 Euro Strafe geahndet werden.
Spanien
Auch hier sind natürliche Souvenirs wie Muscheln, Vulkansteine oder Fossilien verboten. Besonders streng kontrolliert wird auf Fuerteventura – vor allem beim „Popcorn-Strand“, einem beliebten, aber geschützten Naturphänomen.
Besonders streng sind die Kontrollen in Italien, vor allem auf Sardinien, wo Geldstrafen zwischen 500 und 3.000 Euro verhängt werden, wenn Touristen Sand, Muscheln oder Steine vom Strand mitnehmen. An beliebten sardischen Stränden werden sogar Überwachungskameras eingesetzt, um Verstöße zu dokumentieren und die Täter zu identifizieren.
Strenge Kontrollen
Auch bei der Rückkehr nach Österreich können erhebliche Sanktionen folgen, wenn man mit Souvenirs aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten angetroffen wird. Wer solche nach Österreich einführt, riskiert Strafen bis zu 80.000 Euro oder sogar Haft. Umweltschutzbestimmungen führen ebenfalls zu Einschränkungen bei der Mitnahme bestimmter Produkte. Auf Hawaii sind Sonnencremes mit speziellen UV-Filtern vom Import ausgeschlossen.
In Kenia gilt seit 2017 ein generelles Verbot für Plastiksackerl. Bei Reisen nach Neuseeland werden auch Handgepäckstücke gründlich auf organische Produkte wie Obst kontrolliert. Wer bei der Einreise nicht korrekt angibt, welche Waren mitgeführt werden, muss mit Strafen rechnen.
Laut CITES-Übereinkommen (Washingtoner Artenschutzabkommen) drohen bei Verstößen gegen Einfuhrverbote für bedrohte Tier- und Pflanzenarten in Österreich Geldstrafen bis zu 80.000 Euro, in schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Die österreichischen Zollbehörden führen regelmäßig gezielte Kontrollen durch und beschlagnahmen verbotene Mitbringsel.
Einfuhrverbote beachten
Auch in umgekehrter Richtung gibt es Beschränkungen: Österreichische Produkte unterliegen in manchen Ländern strengen Einfuhrverboten. In den USA dürfen keine Überraschungseier eingeführt werden, Australien verbietet E-Zigaretten, Vietnam untersagt Hanfprodukte, und in Singapur herrscht ein striktes Kaugummiverbot.