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Dieser Bonus fließt ab heute automatisch auf eure Konten!

Dieser Bonus fließt ab heute automatisch auf eure Konten!
(FOTO: iStock/Vaksmanv)
2 Min. Lesezeit |

Finanzspritze für Familien: Ab Freitag fließen 121,40 Euro pro schulpflichtigem Kind in Österreich. Die Sonderzahlung kommt automatisch mit der August-Familienbeihilfe.

Ab Freitag, den 8. August, fließen zusätzliche finanzielle Mittel an Familien mit schulpflichtigen Kindern in Österreich. Pro Kind zwischen sechs und 15 Jahren werden 121,40 Euro überwiesen – ohne dass die Eltern einen Antrag stellen müssen. Die Überweisung erfolgt zeitgleich mit der regulären Familienbeihilfe. Insgesamt profitieren etwa 900.000 Kinder im schulpflichtigen Alter von dieser Maßnahme. Seit Juli dieses Jahres wird die Familienbeihilfe monatlich spätestens am 8. Tag des jeweiligen Monats ausgezahlt, wobei sich der genaue Termin durch Wochenenden oder Feiertage verschieben kann.

⇢ Ab Freitag: So viel Familienbeihilfe wird euch ausbezahlt

Automatischer Anspruch

Der Anspruch auf diese Leistung entsteht automatisch für alle Kinder im schulpflichtigen Alter, für die bereits Familienbeihilfe bezogen wird. Diese Zahlung ist deutlich zu unterscheiden von der Initiative „Schulstartklar!“, die sich gezielt an einkommensschwächere Familien richtet und in Kürze erneut Gutscheine im Wert von 150 Euro bereitstellt. Die entsprechenden Informationsschreiben zu dieser separaten Unterstützungsmaßnahme befinden sich derzeit im Versand.

⇢ Knaller: So könnt ihr bis zu 1.330 Euro bekommen!

Das Schulstartgeld wird jedes Jahr gemeinsam mit der August-Familienbeihilfe an Familien mit schulpflichtigen Kindern ausgezahlt. Der aktuelle Betrag von 121,40 Euro pro Kind zwischen sechs und 15 Jahren ergibt sich aus der gesetzlichen Valorisierung und wurde gegenüber dem Vorjahr von 116,10 Euro angehoben. Diese jährliche Anpassung orientiert sich an der Inflation und wird automatisch umgesetzt, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Die Familienbeihilfe selbst wird zwölfmal jährlich an alle anspruchsberechtigten Eltern und Familien ausgezahlt, deren Kinder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

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KO KOSMO-Redaktion
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