Ein digitales Versprechen, das sich verzögert – und dahinter eine Versorgungslücke, die Schwangere längst spüren.
Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes in Österreich lässt weiter auf sich warten. Die verpflichtende flächendeckende Nutzung des digitalen Systems, kurz eEKP, wurde erneut verschoben – diesmal auf den 1. Oktober 2027.
Der Nationalrat beschloss im Juli 2026 die Verschiebung der verpflichtenden österreichweiten Nutzung auf den 1. Oktober 2027. Die verpflichtende Nutzung gilt dabei für Schwangerschaften, die ab diesem Datum ärztlich festgestellt werden; für Kinder, die ab dem 1. März 2028 geboren werden, sollen ihre Daten verpflichtend digital im eEKP erfasst werden. Im Übergangsjahr können Untersuchungen bereits ab 1. Oktober 2026 elektronisch erfasst werden.
Ursprünglich sollte der elektronische Eltern-Kind-Pass bereits im Oktober 2026 in Betrieb gehen. Hintergrund der Verzögerung sind unter anderem technische Schwierigkeiten bei den IT-Schnittstellen, die die Systeme von Bund und Ländern miteinander kompatibel machen sollen. Ein Testlauf im Krankenhaus Floridsdorf verlief laut Stadt Wien nicht erfolgreich. Die „Kronen Zeitung“ berichtet, dass Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) die Probleme offen einräumte. Man könne es sich nicht leisten, das Vertrauen in ein so wichtiges Projekt zu gefährden, „weil es in der Praxis nicht verlässlich funktioniert“.
Hebammen ohne Zugang
Neben den technischen Hürden steht eine inhaltliche Frage im Raum, die das Projekt zusätzlich belastet: die Rolle der Hebammen im neuen System. Das Österreichische Hebammengremium kritisiert, dass Hebammen im geplanten eEKP nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zwar sind sie gesetzlich als Gesundheitsdiensteanbieter vorgesehen, nach der derzeit bekannten Ausgestaltung fehlen ihnen jedoch entsprechende Schreibrechte, um bestimmte selbst erbrachte Vorsorgeleistungen und Befunde im System zu dokumentieren.
Lisa Rakos, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, kritisiert die geplante Rolle der Hebammen im elektronischen Eltern-Kind-Pass. Nach der derzeit bekannten Ausgestaltung sollen sie zwar Informationen einsehen können, aber keine entsprechenden Schreibrechte erhalten, um selbst erbrachte Vorsorgeleistungen, Befunde oder relevante Informationen zu dokumentieren. Das Hebammengremium fordert deshalb entsprechende Schreibrechte und eine stärkere Einbindung von Hebammen in die Schwangerenvorsorge. Rakos sieht darin auch eine Möglichkeit, bestehende Versorgungsstrukturen zu entlasten: „Unser Gesundheitssystem kann es sich nicht leisten, eine gesunde Schwangere in einer normalen Schwangerschaft zehn Mal zu Fachärzt:innen zu schicken; genau dafür sind Hebammen ausgebildet.“
Angespannte Versorgungslage
Wie schwierig die Suche nach einem Kassen-Frauenarzt teilweise sein kann, zeigt ein von der „Kronen Zeitung“ geschilderter Fall. Die 33-jährige Hebamme Miriam berichtet aus eigener Erfahrung von ihrer Suche nach einer gynäkologischen Kassenordination: „Ich habe alle Ärzte in meiner Umgebung von A bis Z durchtelefoniert.“ Lange Wartezeiten und weite Anfahrtswege können die Versorgung für Schwangere zusätzlich erschweren.
Lange Wartezeiten und weite Anfahrtswege verschärfen die Lage zusätzlich.