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WIEN

Domina gesucht: Bosnierin betrügt Mann um 250.000 Euro

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Die bosnische Staatsbürgerin Jelena G. und ihr Komplize haben einen 61-Jährigen um 250.000 Euro gebracht.

Auf der Suche nach einer Frau für sadomasochistischen Sexpraktiken oder gar Liebe stellte der 61-jährige N. im Oktober 2019 ein Inserat ins Internet. Jelena G. antwortete darauf und man lernte sich kennen.

27.000 Euro in Belgrad ausgegeben
Nur wenige Wochen später fuhren die Beiden bereits gemeinsam auf Urlaub. Das Reiseziel war die serbische Hauptstadt Belgrad. Dort gab der 61-jähriger N. seiner Begleitung seine Bankomatkarte inklusive Pin-Code, da es „so sinnvoller sei, da sie ja die Landessprache spricht“ – erklärte der Geschädigte vor Gericht.

Der Tripp nach Belgrad schlug mit insgesamt 27.000 Euro zu Buche. Dies erschien ihm etwas viel, da er jedoch genügend geerbt hatte, störte er sich nicht weiter daran. Zurück in Wien soll ihn G. dann um 7.000 Euro gebeten, haben, da sie Schulden bei ihrem Zuhälter „Thomas“ hatte. Auch die Summer überreichte ihr N.

Weitere Geldforderungen
Kurz nach Weihnachten bat Jelena G. den 61-Jährigern abermals um Geld. Dieses Mal ging es um 21.000 Euro, die sie abermals „Thomas“ geben müsse. Wenige Stunden später klingelte das Telefon abermals. Dieses Mal meldete sich jedoch ein Mann und nicht Jelena G. „Es müssen noch 100.000 Euro behoben werden, sonst passiert etwas Schlimmes“, lautete die Drohung.

Damit endeten die Geldforderungen jedoch nicht. G. überwies sich selbst am 30. Dezember 100.000 Euro auf ihr eigenes Konto, da sie Zugang zum Onlinebanking des 61-Jährigen hatte. „Dann hatte das Opfer genug und ging zur Polizei“, erklärte der Staatsanwalt vor Gericht.

Urteil gefällt
Der Erstangeklagte, welcher N. am Telefon drohte, wurde zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Jelena G. wurde für Erpressung, gewerbsmäßigen schweren Betrug, schweren Diebstahl und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch 21 Monate Haft, drei davon sind unbedingt verurteilt. Außerdem müssen sie Schadensersatz an den 61-Jährigen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.