Mit einem Küchenmesser drohte er seiner Tochter, seinen Sohn würgte er regelmäßig. Trotz der schweren Vorwürfe erhält ein Vater nun eine ungewöhnliche zweite Chance.
Ein 55-jähriger Familienvater aus Vietnam muss sich in Graz wegen schwerwiegender Vorwürfe vor dem Straflandesgericht verantworten. Der Mann soll seine damals 16-jährige Tochter mit einem japanischen Küchenmesser bedroht haben, ihr die Gliedmaßen abzuschneiden und sie zu töten. Zudem wird ihm vorgeworfen, sie gewürgt zu haben.
Besonders belastend sind die Anschuldigungen bezüglich seines Sohnes. Der Junge soll seit seinem elften Lebensjahr über einen längeren Zeitraum systematisch misshandelt worden sein. Der als Küchengehilfe tätige Vater habe den Sohn wiederholt gewürgt und mit einem Kochlöffel geschlagen.
In einem Fall soll er den Jungen ins Badezimmer gezerrt, kaltes Wasser aufgedreht und ihm die Brause ins Gesicht gedrückt haben, wodurch der Sohn kaum atmen konnte. Gegen den Willen des Kindes habe er ihm außerdem die Haare abrasiert.
Richterliche Intervention
Bei der Verhandlung am Dienstag kommentierte die vorsitzende Richterin Barbara Schwarz: „Pubertierende Kinder sind schwierig, ich habe auch einen 17-jährigen Sohn. Ich würde aber nie auf die Idee kommen, ihm die Haare abzurasieren.“
Nach den Vorfällen erfolgte eine Wegweisung durch das Jugendamt. Der Beschuldigte lebt seither getrennt von seiner Familie. Seine Ehefrau bekräftigte jedoch vor Gericht, dass sie weiterhin zusammenbleiben möchten.
Chance auf Versöhnung
Die Richterin eröffnete dem Angeklagten die Option eines außergerichtlichen Tatausgleichs: „Der Gesetzgeber sagt, dass in gewissen Fällen die Familie wichtiger ist als Bestrafung. Diese Chance will ich Ihnen geben.“ Auch die betroffenen Kinder haben den Wunsch geäußert, wieder mit ihrem Vater vereint zu sein.
Der 55-Jährige muss nun gemeinsam mit seiner Familie ein Programm beim Verein Neustart absolvieren. „Glauben Sie mir, das kann härter sein als eine Strafe. Dort müssen Sie sich nämlich intensiv mit sich selbst beschäftigen“, erklärte die Richterin und fügte mahnend hinzu: „Wenn’s nicht hinhaut, sitzen Sie aber wieder bei mir!“