Start News Panorama
RÜCKBLICK

Ein Jahr nach dem Terror in Wien: Was ist passiert und was muss noch getan werden?

(FOTO: iStockphoto)

Die Verabschiedung eines Pakets von Antiterrorgesetzen, Festnahmen, Prozesse bzw. Freilassungen möglicher Komplizen des Terroristen, der Rücktritt von Beamten und die Ankündigung von Klagen gegen den Staat vonseiten geschädigter Familien – so lässt sich das erste Jahr seit dem Terroanschlag in Wien beschreiben.

Bei einem Anschlag in Wien vor genau einem Jahr, als der bewaffnete Kujtim F durch die Straßen der Innenstadt ging, wurden vier Menschen getötet und 23 verletzt. Obwohl der Angreifer nach nur wenigen Minuten von der Polizei getötet wurde, machten sich Beamte, aber auch Bürger Sorgen um mögliche Komplizen und in Folge weitere Anschläge.

In den letzten 12 Monaten wurden Dutzende von Personen, die mit dem Terroristen in Kontakt standen, verhört, festgenommen, aber auch freigelassen. Die meisten Verbindungen zu F. und seinem Anschlagsplan wurden im Fall eines 30-jährigen Mannes aus dem Kosovo nachgewiesen, dem Mitte Oktober wegen des Verdachts der Beteiligung an der Fälschung eines Passes, mit dem der Attentäter aus Österreich fliehen wollte, der Prozess gemacht wurde. Auf dem Bankkonto dieses Mannes wurde nämlich eine Zahlung in Höhe von 1.400 Euro festgestellt, die F. für die Erstellung gefälschter italienischer Dokumente überwiesen haben soll. Mit diesen Dokumenten habe er nach Syrien fliehen und sich dem Islamischen Staat anschließen wollen.

Verlust des Arbeitsplatzes durch Ausfall von Diensten
Unmittelbar nach dem Terroranschlag wurde Erich Zwettler, der Leiter der Anti-Terror-Einheit, auf seinen persönlichen Wunsch wegen Unterlassungen suspendiert. Ermittlungen ergaben, dass die slowakische Polizei den österreichischen Behörden im Juli 2020 mitteilte, dass F. versucht habe, dort Waffen zu kaufen, woraufhin Österreich nicht reagiert habe.

Klage gegen den Staat
Wie die KOSMO berichtete, beschlossen die Familien zweier Opfer des Terroranschlags im Februar dieses Jahres, den Staat zu verklagen. Da die offiziellen Staatsdienste bestätigten, dass es vor dem Angriff Versäumnisse gab, die die Tragödie hätten verhindern können, sind die Anwälte der Familie der Meinung, dass den Verletzten Schmerzensgeld zusteht. Gleichzeitig haben die Angehörigen der Opfer mit großen psychischen Folgen zu kämpfen, die dauerhaft sein können, weshalb von der Republik Österreich insgesamt rund 125.000 Euro gefordert werden.

Der Staat sprach den Überlebenden des Terroranschlags daraufhin eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu, die sie als pauschale Entschädigung betrachten. Die 16-köpfige Anwaltsgruppe fordert jedoch einen Entschädigungsfonds in der Höhe von 1,5 Millionen Euro.

Islam-Landkarte
Die Karte, die mehr als 600 islamische Organisationen und Kulturgemeinschaften in Österreich zeigt, wurde nach Angaben der Autoren und Staatsbeamten mit dem Ziel erstellt, den islamischen Terrorismus zu bekämpfen. Die islamische Glaubensgemeinschaft sollte damit nicht in Frage gestellt, oder gar degradiert werden. Nichtsdestotrotz sorgte die Karte für heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit. Aufgrund von Drohungen erhielt die Integrationsministerin Susanne Rab unter Polizeischutz.

Verabschiedung eines Pakets von Gesetzen gegen den Terrorismus
Mit dem Anti-Terror-Paket wurde eine neue Straftat in die österreichische Justiz eingeführt, nämlich religiös motivierter Extremismus. Das Gesetzespaket sieht auch die Einführung eines „Terrorregisters“ vor, das von jenem „potentiell gefährlicher Personen“ getrennt ist und der Polizei bei der Überwachung potenziell religiöser oder in sonstiger Weise extremistischer Personen helfen soll.

Dieses Gesetzespaket ermöglicht es Richtern, Verdächtigen zum Tragen einer Fußfessel für 18 Monaten verurteilen. Der Richter hat auch die Freiheit, Orte vorzuschreiben, an denen sich eine bedingt entlassene Person nicht bewegen kann, damit die betreffende Person nicht aufgrund ihres Aufenthaltsortes zu einer bestimmten extremistischen Straftat ermutigt wird.

Wir erinnern daran, dass Kujtim F., ein 20-jähriger junger Mann albanischer Herkunft aus Nordmazedonien, in der Nacht vor der zweiten Sperrung mitten in Wien einen Terroranschlag verübte. Der junge Mann war vor dem Terroranschlag ein Jahr im Gefängnis, weil er sich den Dschihadisten in Syrien anschließen wollte. Nachdem er das Deradikalisierungsprogramm durchlief, wurde er freigelassen, aber nur wenige Monate später verübte er einen Terroranschlag.