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Einweg-Pfand in Österreich: Das kommt jetzt auf euch zu!

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(FOTO: iStock, Recycling Pfand Österreich / Martin Steiger)

Am 1. Jänner 2025 startet in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen. Die für den Aufbau und die Umsetzung erforderliche Einwegpfandverordnung wird nun kundgemacht.

„Österreich bekommt ein Pfandsystem. Der letzte Schritt dazu – die Pfandverordnung – ist nun fertig. Dem Einwegpfand ab dem Jahr 2025 steht damit nichts mehr im Weg. Wichtige Vorbereitungen sind bereits in Arbeit. Nun kann das Pfandsystem in Österreich in die breite Umsetzung gehen. Das ist ein wirklich großer Meilenstein, der unsere Natur schützt und sicherstellt, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden können. Die Menschen in Österreich wollen es und sind bereit dafür – gemeinsam verhindern wir Müll in unserer schönen Natur“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Die Pfand-Verordnung definiert die wichtigsten Eckpunkte

Umfang und Pfandhöhe:

  • Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  • Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
  • Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet.

Verpflichtete:

  • Produzenten und Importeure (Erstinverkehrsetzer:innen) sind verpflichtet, das Pfand beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinden aus Kunststoff oder Metall einzuheben.
  • Letztvertreiber sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen.
  • Die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (Handling Fee) abgegolten.

Organisation und Durchführung

  • Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch EINE gemeinsame zentrale Stelle
  • Die zentrale Stelle wird von den Verpflichteten (Produzent:innen und Handel) in Form einer gemeinnützigen GmbH betrieben; sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet; Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können.
  • Die zentrale Stelle organisiert die Abwicklung der Material-, Geld- und Datenflüsse; zu den Aufgaben zählt z.B. die Registrierung der Getränkeproduzent:innen und der Gebinde, die Einhebung des Pfands von den Produzent:innen und die Auszahlung an die rücknehmenden Stellen sowie die Organisation der Abholung der Sammelware.
  • Die zentrale Stelle ist Eigentümerin der Sammelware; Produzent:innen haben ein Vorkaufsrecht, um den Wiedereinsatz des Rezyklats für Getränkeflaschen sicherzustellen.
  • Es bestehen gesetzliche Kontroll- und Eingriffsrechte des Klimaschutzministeriums.
  • Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzent:innen (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (= die Gebinde, für die Pfand gezahlt, aber nie abgeholt wurde); eine Quersubventionierung zwischen Kunststoff und Metall soll ausgeschlossen werden; die Höhe der Produzentengebühr soll die Recyclingfähigkeit berücksichtigen (Ökomodellierung).