Der geplante Anschlag auf das israelische Generalkonsulat in München endete tödlich, als die bayerische Polizei den mutmaßlichen Täter in einem Schusswechsel stoppte, KOSMO berichtete. Der 18-jährige Emrah I., ein bosnisch-stämmiger Salzburger, hatte sich offenbar radikalisiert und machte sich einen Tag vorher aus seiner Heimat Neumarkt auf den Weg.
Radikalisierung und Pläne
Am frühen Donnerstagmorgen machte sich Emrah I. aus Neumarkt am Wallersee bei Salzburg auf den Weg nach München. Bewaffnet mit einem Mauser-Gewehr und einem Bajonett hatte der junge Mann laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann das Ziel, das israelische Generalkonsulat anzugreifen. Zeugen alarmierten die Polizei, die schließlich in einen Schusswechsel mit dem Verdächtigen verwickelt wurde. Mehrere Schüsse der Polizei trafen Emrah I. tödlich.
Gemeinsame Ermittlungen und Untersuchung
Bereits im Februar 2023 wurden die österreichischen Behörden auf Emrah I. aufmerksam. Die Landespolizeidirektion Salzburg ermittelte damals wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Freunde berichteten den Ermittlern, dass sich der 17-jährige Schüler in letzter Zeit stark religiös radikalisiert habe. Daraufhin wurde ihm ein Waffenverbot auferlegt, die Staatsanwaltschaft stellte jedoch die Ermittlungen später ein.
Nach den tödlichen Schüssen arbeiten deutsche und österreichische Behörden nun gemeinsam an der Aufklärung des Falls. Am Donnerstag durchsuchten Ermittler Emrah I.s Wohnsitz in Neumarkt am Wallersee.
Verkauf der Tatwaffe
Am selben Tag meldete sich ein Mann bei der Polizei, der angab, das Gewehr wenige Tage zuvor an Emrah I. verkauft zu haben. Die „Bild“-Zeitung berichtete, dass der Verkäufer die Waffe – ein Repetiergewehr aus der Weltkriegszeit – auf Online-Aufnahmen wiedererkannt habe. Das Gewehr hatte demnach in Salzburg den Besitzer gewechselt. Es bleibt unklar, ob ein formeller Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Waffe trotz Waffenverbot
Das Repetiergewehr fällt in die Kategorie C, welche in Österreich zwar frei erwerbbar ist, aber innerhalb von sechs Wochen registriert werden muss. Emrah I. verstieß gegen diese Regelung, da gegen ihn ein rechtskräftiges Waffenverbot bis 2028 bestand.
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