Die Jugendlichen, die verdächtigt werden, einen Anschlag auf die Wiener Pride-Parade geplant zu haben, wurden aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die beiden Jugendlichen im Alter von 14 und 17 Jahren, die gemeinsam mit einem weiteren Verdächtigen (20) einen Anschlag auf die Wiener Pride-Parade geplant haben sollen, wurden am Freitagvormittag aus der Untersuchungshaft entlassen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Die Entlassung wurde von Gerichtssprecherin Birgit Eisenmagen bestätigt. Aufgrund der Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist die Entscheidung jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des 14-Jährigen, Andreas Schweitzer, zeigte sich erleichtert und zufrieden über die Entscheidung des Gerichts und sagte: „Hier hat die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) mit Kanonen auf Spatzen gezielt. Und nicht getroffen. Wobei der 14-Jährige wirklich ein Spatz ist.“
Anschlagspläne
Die mutmaßlichen Anschlagspläne auf die Wiener Regenbogenparade flogen auf. Die drei Tatverdächtigen wurden am vergangenen Samstag kurz vor Beginn der Veranstaltung festgenommen. Der 20-jährige Verdächtige wurde kurze Zeit später wieder freigelassen, während die beiden Jugendlichen bis zu ihrer Enthaftung in U-Haft blieben.
Hausdurchsuchung
Bei einer Hausdurchsuchung konnten die Ermittler mehrere Waffen sicherstellen. Die drei Tatverdächtigen sollen einer radikalislamistischen, international zusammengesetzten Telegram-Gruppe mit rund zehn Teilnehmern angehört haben. In der Chat-Gruppe sollen unter anderem Anschlagspläne diskutiert worden sein, und der 14-Jährige soll auf sein Smartphone eine Anleitung zum Bau einer Sprengvorrichtung heruntergeladen haben. Mit dem aktuellen Gerichtsbeschluss befinden sich nun alle drei Verdächtige, gegen die wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt wird, wieder in Freiheit.
Warnungen vor geplantem Terrorattentat bereits im März
Der Entlassung war eine Sozialnetzkonferenz mit dem Verein Neustart vorausgegangen. Gerichtssprecherin Eisenmagen erläuterte: „Es wurde ein engmaschiges Programm erstellt, mit Weisungen, etwa dass die Tatverdächtigen ein Deradikalisierungsprogramm besuchen müssen. Es wurde auch Bewährungshilfe beigegeben. Der Haftrichter ist zur Ansicht gekommen, dass mit diesem Plan beide enthaftet werden können.“
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