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Equal-Pension-Day zeigt Pensionsdiskrepanz

Symbolbild. iStock/kasto80
Symbolbild. iStock/kasto80

Am 3. August haben heuer Männer bereits österreichweit so viel Pension erhalten wie Frauen erst zu Jahresende erhalten haben werden. Eine Altersvorsorgelücke, die kaum auszumerzen ist. Der Equal Pension Day wurde dieses Jahr allerdings zwei Tage später als im Vorjahr errechnet.

Die geschlechtsspezifische Pensionslücke hatte letztes Jahr Ende Juli zugeschlagen. Heuer wurde der Equal Pension Day für den 03. August errechnet. Von da an haben die männlichen Senioren in Österreich schon so viel Pension erhalten, wie die Pensionistinnen erst bis Ende des Jahres haben werden. Im Klartext: Frauen in Österreich erhalten 41 Prozent weniger Pension als Männer. Dieses wirtschaftliche Phänomen wird auch Gender-Pension-Gap genannt. Die Faktoren dafür sind die unterschiedlichen Löhne und Gehälter (Gender-Pay-Gap) zwischen den Geschlechtern, die unzureichende Vereinbarkeit von Beruf und Familie, lange Phasen von Teilzeitarbeit sowie unbezahlte Betreuungs- und Versorgungsarbeit. Im Ergebnis resultieren die Differenzen aus einer Fülle von Ungleichheiten im gesamten Lebensverlauf von Frauen.

Regionale Unterschiede

Sieht man sich die Durchschnittspension in allen Bundesländern an, springt einem Oberösterreich direkt ins Gesicht: mit einem Pensionsunterschied von rund 1039 Euro zwischen den Geschlechtern liegt das Bundesland auf Platz Eins in der Rangliste beim Pension-Gender-Gap. Dicht gefolgt von Vorarlberg. Italiens Nachbarbundesland erreicht einen Pension-Gender-Gap von 996 Euro.

In Wien haben es die Pensionistinnen etwas besser getroffen. Der Unterschied zwischen einer durchschnittlichen Leistung eines Pensionisten im Vergleich zu der einer Pensionistin liegt bei etwa 650 Euro. Hochgerechnet auf das Jahr noch immer ein riesen Unterschied!

Kinderbetreuung und Teilzeit

Ein wirksamer Faktor, der zur Verbesserung der Frauenpensionen geführt hat, ist die höhere Anrechnung von Kindererziehungszeiten von vier Jahren. Damit ist es möglich, für die Zeiten der Kindererziehung beitragsfrei Versicherungsmonate (KEZ) zu erwerben. Das geschieht mit einer gesetzlich festgelegten Beitragsgrundlage von 2.027,75 Euro. Das ist auch möglich, wenn die Person während der Kindererziehung beschäftigt ist und aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit ohnehin Versicherungsmonate erworben hat.

Für die ersten vier Jahre nach der Geburt kann so beispielweise eine geringere Beitragsgrundlage aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung durch die Anrechnung der KEZ abgefedert werden. Nach diesem Zeitraum entsteht dann die gefürchtete Einkommensschere, wenn die Teilzeitbeschäftigung weiterhin für viele Jahre ausgeübt wird. Denn es gilt der Grundsatz: Je mehr Versicherungszeiten, desto mehr Pension; je weniger Versicherungszeiten, desto weniger Pension!

Was kann Frau dagegen unternehmen?

Die Vermeidung bzw. Verringerung eines Gender-Pay-Gaps, dem natürlich in der Pension dann ein Gender-Pension-Gap folgt, beginnt schon bei der Wahl des Berufes und der damit verbundenen Entlohnung. Wie bereits gesagt, wirkt sich eine längere Teilzeitbeschäftigung (mit niedrigen Beitragsgrundlagen) negativ auf die zukünftige Pensionshöhe aus. Das gesetzliche Pensionssystem bietet jedoch einige Möglichkeiten, um die Pension zu erhöhen. Wie beispielsweise diverse freiwillige Versicherungen, Höherversicherung, Nachkauf von Schul-, Studien und Ausbildungszeiten sowie Pensionssplitting. Das Wichtigste jedoch ist und bleibt, erst zum Regelpensionsalter in Pension und zu gehen. Denn ein vorzeitiger Pensionsantritt bedeutet Abschläge und somit eine niedrigere Pension.