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EU gegen Billigflieger: Der Kampf ums kostenlose Handgepäck

EU gegen Billigflieger: Der Kampf ums kostenlose Handgepäck
FOTO: iStock/schulzhattingen
2 Min. Lesezeit |

Während das EU-Parlament an einheitlichen Regeln für kostenloses Handgepäck arbeitet, nutzen Airlines wie Ryanair die Übergangszeit für zusätzliche Gebühren.

Das EU-Parlament strebt eine Vereinheitlichung der Regelungen für kostenloses Handgepäck an. Bis diese neuen Bestimmungen in Kraft treten, nutzen Fluggesellschaften wie Ryanair und Condor jedoch weiterhin verschiedene Strategien, um zusätzliche Einnahmen durch Gepäckgebühren zu generieren.

Die geplante EU-weite Regulierung soll künftig für mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit Handgepäck sorgen. Derzeit können Airlines noch weitgehend selbst bestimmen, welche Gepäckstücke kostenfrei mitgeführt werden dürfen und für welche zusätzliche Gebühren anfallen.

Restriktive Gepäckregeln

Besonders Billigfluggesellschaften haben in den vergangenen Jahren ihre Einnahmequellen durch immer restriktivere Handgepäckbestimmungen erweitert. Was früher standardmäßig im Ticketpreis enthalten war, wird heute oft als kostenpflichtiges Zusatzangebot vermarktet.

Im günstigsten Tarif ist bei Ryanair aktuell nur noch eine sehr kleine Tasche kostenfrei, für größere Handgepäckstücke oder die Nutzung der Gepäckfächer werden teils erhebliche Gebühren verlangt. Diese Praxis findet sich mittlerweile bei zahlreichen Billigfliegern, solange die neuen EU-Regeln noch nicht verbindlich sind.

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Brüsseler Initiative

Die Brüsseler Initiative zielt darauf ab, dieser Praxis Grenzen zu setzen und verbindliche Standards zu etablieren. Allerdings bleibt den Fluggesellschaften bis zur endgültigen Verabschiedung und Implementierung der neuen Vorschriften noch ein zeitlicher Spielraum, in dem sie ihre bisherigen Gebührenmodelle weiterführen können.

Konkrete EU-Regelungen in Sicht

Das EU-Parlament hat im Juni 2025 für eine weitreichende Regelung gestimmt, die Flugreisenden künftig zwei kostenfreie Gepäckstücke garantieren soll: eine persönliche Tasche (maximal 40 x 30 x 15 cm) sowie ein Handgepäckstück mit bis zu 7 kg Gewicht und maximal 100 cm Umfang. Für diese Standardgepäckstücke dürften Airlines dann keine Zusatzgebühren mehr verlangen.

Das genaue Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen steht allerdings noch nicht fest. Derzeit laufen noch die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat in den sogenannten Trilog-Gesprächen. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Verhandlungen könnte die Regelung verbindlich werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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