Eine klare Mehrheit, ein brisantes Votum: Das EU-Parlament setzt ein Zeichen im Kampf um eine neue Definition von Vergewaltigung.
Das Europäische Parlament hat sich in einer Resolution dafür ausgesprochen, Sex ohne ausdrückliche Zustimmung künftig EU-weit unter den Tatbestand der Vergewaltigung zu fassen. Grundlage dafür ist das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“: Sexuelle Handlungen sollen demnach nur dann legal sein, wenn eine klare Einwilligung vorliegt. Bloßes Schweigen oder das Ausbleiben eines „Nein“ genügen nach Auffassung des Parlaments nicht als Zustimmung.
In einigen EU-Mitgliedstaaten – darunter Schweden und Spanien – ist das Konsensprinzip bereits geltendes Recht. Österreich hingegen setzt für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nach wie vor den Nachweis von Gewalt voraus. Die Grünen im Nationalrat drängen seit Längerem auf eine entsprechende Anpassung der heimischen Rechtslage.
Abstimmung in Straßburg
In Straßburg votierten 447 Abgeordnete für die Resolution, 160 stimmten dagegen, 43 enthielten sich. Die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling wertete das Ergebnis als „kleinen Erfolg“, während ÖVP-Delegationsleiter Reinhold Lopatka grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit der EU anmeldete. Das Strafrecht sei „ureigenste nationalstaatliche Kompetenz“, so Lopatka.
Ein früherer Anlauf zu einer einheitlichen europäischen Definition war 2024 gescheitert – nicht zuletzt am Widerstand Deutschlands und Frankreichs.
Keine Rechtsbindung
Wie der „Spiegel“ berichtet, entfaltet die Resolution zwar keine Rechtsbindung, verpflichtet die EU-Kommission jedoch dazu, innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen.
Damit steht die Frage einer einheitlichen europäischen Definition von Vergewaltigung erneut auf der politischen Agenda.