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Hafturteil

Urteil nach Übergriffen: Drei Häftlinge quälten Mitinsassen mit Bürste

Urteil nach Übergriffen: Drei Häftlinge quälten Mitinsassen mit Bürste
Symbolbild (Foto: iStock)
3 Min. Lesezeit |

In einer Justizanstalt für forensische Patienten kam es zu Übergriffen – nun hat ein Gericht drei Männer dafür zur Rechenschaft gezogen.

In einem Prozess wegen Übergriffen auf einen Mitinsassen der Justizanstalt Göllersdorf im Bezirk Hollabrunn sind am Montag drei Männer schuldig gesprochen worden. Alle drei erhielten unbedingte Haftstrafen wegen Nötigung: Der 40-jährige österreichische Erstangeklagte wurde zu fünf Monaten verurteilt, ein 28-jähriger spanischer Staatsbürger zu vier Monaten.

Den höchsten Strafrahmen mit sechs Monaten erhielt ein 31-jähriger Tunesier, dem der vorsitzende Richter aufgrund „etlicher Vorstrafen“ den Status eines Rückfallstäters zuschrieb. Eine bedingte Strafe schloss das Gericht für alle drei aus: „Die Möglichkeit einer bedingten Haftstrafe sehe ich bei Ihnen allen dreien nicht“, betonte der vorsitzende Richter.

Die beiden übrigen Angeklagten – der Viert- und der Fünftangeklagte – wurden hingegen freigesprochen. Der gegen sie erhobene Vorwurf der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung scheiterte bereits an einer formalen Hürde: Das zugrunde liegende Delikt der Nötigung nach Paragraf 105 Absatz 1 Strafgesetzbuch sieht keine Strafdrohung von mehr als einem Jahr vor, was für die Erfüllung dieses Tatbestands jedoch zwingend erforderlich wäre. „Im Übrigen gestehe ich ihnen auch zu, dass sie Angst hatten“, sagte der Richter über diese beiden Beschuldigten.

Vergewaltigung verworfen

Der ursprünglich in der Anklage enthaltene Vorwurf der Vergewaltigung wurde in allen drei Fällen verworfen. Zwar sei Gewalt angewendet worden, doch beschränkten sich die festgestellten Handlungen auf Berührungen mit dem Stiel einer Bürste im Intimbereich – wobei laut Richter „die Hose immer dazwischen war“.

Den drei verurteilten Männern wurde zur Last gelegt, den betroffenen Mitinsassen im Oktober 2025 wiederholt an seinem Bett fixiert und misshandelt zu haben. Die beiden freigesprochenen Angeklagten sollen sich währenddessen im selben Haftraum aufgehalten und nicht eingegriffen haben. Die Hauptrolle bei den Übergriffen soll der 40-jährige Erstangeklagte gespielt haben, der dem Opfer zuvor von „einer Therapie“ gesprochen haben soll. Das Opfer vertraute sich im November 2025 einer Sozialarbeiterin an, woraufhin es intern in einen anderen Haftraum verlegt wurde.

Verfahren unter Ausschluss

Über den konkreten Inhalt der Anklage war am Montag nur wenig in Erfahrung zu bringen, da das Schöffenverfahren über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Als Begründung wurde der Schutz des persönlichen Lebensbereichs des Opfers angeführt; die Befragungen der Angeklagten sowie des betroffenen Mitinsassen waren daher nicht öffentlich zugänglich.

Alle fünf Beschuldigten eint, dass sie nach früheren Vorfällen auf Grundlage von Paragraf 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch im forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht worden waren. Im nunmehrigen Verfahren wurde das Quintett auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens des Sachverständigen Werner Brosch jedoch als zurechnungsfähig eingestuft.

Der Erstangeklagte übernahm nach eigenen Angaben „die Verantwortung für Nötigung“; Zweit- und Drittangeklagter legten laut Staatsanwaltschaft teilweise Geständnisse ab. Die Verteidigerinnen der beiden freigesprochenen Angeklagten argumentierten, ihre Mandanten seien eingeschüchtert gewesen. Der Fünftangeklagte habe „wirklich Angst gehabt, dass es ihm selber so gehen könnte“, betonte seine Anwältin Astrid Wagner.

Sowohl die Staatsanwältin als auch das Schöffengericht erachteten dieses Vorbringen letztlich als glaubwürdig.

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KO KOSMO-Redaktion
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